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Göttingen: Hochwassergefahr bewusst machen

Entwurf für den Hochwasserrisikomanagement-Plan für die Weser vorgestellt


Göttingen - Ein Wortungetüm mit 36 Buchstaben – Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Dahinter verbirgt sich ein wichtiger Baustein der Hochwasservorsorge, um den Gefahren und Risiken von Hochwasser auch künftig gut vorbereitet begegnen zu können. Die 2007 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedete Richtlinie stand am Donnerstag im Mittelpunkt einer Tagung in Göttingen: Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) informierte über den Entwurf des ersten gemeinsamen Hochwasserrisikomanagement-Plans für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Weser – ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Der Plan wird ab 21. April für einen Monat in den Dienststellen des NLWKN zur Einsicht ausliegen und auch im Internetauftritt des Landesbetriebes unter www.nlwkn.niedersachsen.de hinterlegt sein. Die Botschaft fasste Prof. Dr. Joseph Hölscher, Betriebsstellenleiter beim NLWKN in Hannover-Hildesheim, so zusammen: „Außerordentliche Hochwasser werden für den Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“.

Gleichzeitig stellte der NLWKN einen Bericht mit dem Titel „Hochwasserrisiken managen: Maßnahmen im niedersächsischen Wesereinzugsgebiet“ vor. Hier wird dargelegt, welche Maßnahmen von den für den Hochwasserschutz zuständigen Akteuren zur Vorsorge und zur Bewältigung ergriffen werden. Den Bericht gibt es unter www.nlwkn.niedersachsen.de. Alle betroffenen Fachbehörden, Kommunen und Verbände in Niedersachsen werden erneut über den Sachstand zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ausführlich informiert. Die dritte von insgesamt sechs Informationsveranstaltungen in Niedersachsen ging am Donnerstag in Göttingen über die Bühne. Dazu eingeladen waren Kommunen und Verbände aus den Landkreisen Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Heidekreis, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Northeim, Osterode am Harz, Schaumburg und Wolfenbüttel sowie aus der Region Hannover.

„Nur wer mögliche Gefahren kennt, kann rechtzeitig handeln und sich schützen“, verdeutlichte Ministerialrätin Anne Rickmeyer in Göttingen. Diese einfache Maxime ist die Grundlage für das Hochwasserrisiko-Management. Dabei geht es immer auch darum, nicht ausreichend vor Hochwasser geschützte Siedlungs- und Wirtschaftsräume in den Focus der Öffentlichkeit zu rücken. Mehr Raum für die Flüsse und das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist eine wesentliche Vorsorge. Rickmeyer verwies zudem auf die Verknüpfung zum Naturschutz: „Mit dem Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften wollen wir neue Wege gehen, die auch zur Minderung von Hochwasserrisiken beitragen. Denn die Ziele des Hochwasserrisikomanagements sind gerade in den Gewässerauen eng verzahnt mit den Zielen des Naturschutzes und der Wasserrahmenrichtlinie.“ Neben dem Schutz durch technische Hochwasserschutzeinrichtungen sei es wichtig, Hochwasserbewusstsein bei den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen, damit sie eigenverantwortlich vorsorgen, um Schäden zu begrenzen. „Das ist Risikomanagement“, sagte Rickmeyer.

Michael Hormann vom NLWKN erläuterte, wie die für das Hochwasserrisiko-Management zuständigen Akteure – das sind insbesondere die Gemeinden mit ihren Feuerwehren und die Landkreise – in den Risikogebieten im Wesereinzugsgebiet künftig mit der Hochwassergefahr umgehen wollen. Dabei beschränkt sich der Plan, der das gesamte Einzugsgebiet der Weser umfasst, lediglich auf eine zusammenfassende Beschreibung von möglichen Maßnahmen, ohne Details zu benennen. Mit diesem Plan wird die Berichtspflicht gegenüber der EU erfüllt, ohne den hier in Deutschland jeweils erforderlichen demokratischen Entscheidungsprozessen und den erforderlichen umfangreichen rechtlichen Zulassungsverfahren vorgreifen zu wollen. Im Mittelpunkt stehen organisatorische Maßnahmen, mit denen negative Hochwasserfolgen für Mensch, Umwelt und Sachgüter verringert werden sollen. „Das sind zum Beispiel die Verbesserung der Hochwasservorhersage und die Optimierung des Katastrophenschutzes“, sagte Hormann. Viele Akteure planen den Bau oder die Sanierung von Hochwasserschutzanlagen. Mit weiteren Maßnahmen, wie der Freihaltung von gefährdeten Bereichen durch eine hochwasserangepasste städtebauliche Planung und der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, sollen künftig weitere Schäden vermindert werden.

Die Akteure aus der Praxis kamen in Göttingen auch selbst zu Wort: Sven Baumgarte und Axel Schedler von der Stadt Hemmingen schilderten anschaulich und praxisnah die Projektentwicklung des Hochwasserschutzes in ihrer Stadt, angefangen von den ersten Erkenntnissen bis hin zur konkreten Planung.

Bernd Knyrim von der Stadt Göttingen stellte die realisierten Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Leine im Stadtgebiet Göttingens vor. Er betonte, dass trotz des Schutzes immer ein Restrisiko verbleibe und ging dezidiert auf die Berücksichtigung der Hochwassersituation im Katastrophenschutzplan ein.

Zum Hintergrund – Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie:

Der NLWKN hatte bis Ende 2011 bestimmte Abschnitte von 29 Flüssen identifiziert, für die ein erhöhtes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden Ende März 2012 an die EU gemeldet und Anfang April 2012 veröffentlicht. Für diese Risikogebiete waren bis Ende 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zu erstellen – auch diese Karten sind seit Anfang 2014 u.a. über die Internetseiten des MU und des NLWKN öffentlich zugänglich. Auf Grundlage der Gefahren- und Risikokarten sind bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. In diesen sind zunächst angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festzulegen. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind zu beschreiben. Die Hochwasserrisikomanagementpläne sind einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen. Die Richtlinie sieht zudem eine sechsjährige Überprüfung und erforderlichenfalls eine Aktualisierung der Umsetzung vor. Die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist mit den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu koordinieren.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2015
zuletzt aktualisiert am:
23.04.2015

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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