Information über Nutztierrisse in den Kreisen Vechta und Diepholz
Herdenschutz muss verbessert werden – Besenderung in Vorbereitung // Presseinformation vom 16. November 2015
Das Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat am Montag über die Gesamtzahl der seit November 2014 in den Landkreisen Diepholz und Vechta gemeldeten Risse von Tieren informiert.
Aus der vorgelegten Aufstellung ist ersichtlich, dass der in der Berichterstattung genannten Wölfin elf Fälle (mit 31 Tieren) eindeutig zugeordnet werden konnten (Stand: 14. November 2015). 94 Prozent der Fälle ereignete sich auf ungeschützten Weiden; zwei Fälle an Orten mit Grundschutz (Zaun). Auf Weiden mit Grundschutz und Herdenschutzhund bzw. Esel sind keine Risse erfolgt. Insgesamt sind für die Region 35 Fälle (mit 71 Tieren) bekannt geworden. Im Fall des tot aufgefundenen Kalbes in Südlohne (11. Oktober 2015) konnte lediglich Hunde-DNA nachgewiesen werden. Die DNA-Probe für den Fall vom 26. Oktober 2015 hat den Verdacht auf die im Zusammenhang mit den Fällen bei Goldenstedt genannte Wölfin bestätigt.
Die Aufstellung mache deutlich, dass sich der Grundschutz bewähre. Allerdings gäbe es noch zu viele ungeschützte Weiden, heißt es in der Mitteilung des NLWKN. In der Region Goldenstedt sollen die wolfsabweisenden Vorkehrungen zum Schutz der Herden weiter verstärkt werden; mit dem betroffenen Schäfer wurde inzwischen verabredet, dass er als weitere Schutzmaßnahme kurzfristig Herdenschutzhunde einsetzen wird, deren Anschaffung vom Land Niedersachsen gefördert wird.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Umweltminister Stefan Wenzel eine Besenderung angeordnet. „Wenn das betreffende Tier dann wiederholt einen als hinreichend erachteten Schutz überwindet, kann man es mit Hilfe des Senders relativ schnell finden, um weitere Schritte einzuleiten“, hatte der Minister im Landtag erklärt. Die Ausstattung mit einem Sender gelte als Vorstufe für denkbare weitere Maßnahmen.
Wie auch in anderen Bundesländern mit Erfolg durchgeführt, müssen jetzt zunächst alle Möglichkeiten zur Verbesserung des Herdenschutzes eingesetzt werden, ehe die Entnahme des unter strengem Artenschutz stehenden Wolfs als letzte Möglichkeit in Frage kommt. Hierzu gehört auch, dass alle Nutztierhalter in der Region einen wolfsabweisenden Grundschutz für ihre Tiere einrichten. „In den Landkreisen Vechta und Diepholz sind die Nutztiere meistens noch unzureichend geschützt. So hat die ortstreue Wölfin gelernt, dass Nutztiere eine leicht verfügbare Beute sind“, erläutert Nicola Georgy vom Wolfsbüro.
Die Halter von Nutztieren werden intensiv von den Fachleuten aus dem Wolfsbüro beraten. Präventionsmaßnahmen werden finanziell gefördert. Kosten für Nutztierverluste werden in Form einer Billigkeitsleistung ersetzt.
Übersicht „Meldungen zu Nutztierverlusten (Rissereignisse) in den Landkreisen Vechta und Diepholz für den Zeitraum November 2014 bis 14. November 2015
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erstellt am:
16.11.2015