Wirkstoffe von Schmerzmitteln nicht abbaubar
Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Belastung der Fließgewässer Niedersachsens mit Human-Pharmaka“ veröffentlicht – Presseinformation des Umweltministeriums vom 14. Oktober 2016
Um landesweite Erkenntnisse über die Verbreitung von Arzneimitteln in Fließgewässern zu gewinnen, hat der NLWKN ein Forschungsprojekt durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass etwa 30 Prozent der Fließgewässerstrecken in Niedersachsen mit Abwässern in unterschiedlichem Ausmaß belastet sind. Erhöhte und hohe Belastungen gibt es erwartungsgemäß im Raum Hannover/ Braunschweig und Osnabrück. Nur 16 Prozent können als sehr gering oder gering belastet betrachtet werden, zum Beispiel Gewässer im Bereich der Lüneburger Heide. Grund für die Belastung ist, dass bestimmte Arzneimittel für den Menschen (Human-Pharmaka), wie zum Beispiel auch die weit verbreiteten Schmerzmittel, von kommunalen Kläranlagen bislang nicht ausreichend abgebaut werden. Die Höhe der Belastung ist davon abhängig, in welchem Maß die Gewässer durch Abwasser beeinflusst werden. Je höher der Abwasseranteil in bestimmten Gewässerabschnitten ist, umso höher wird auch die zu erwartende Belastung mit Arzneimitteln sein.
Umweltminister Stefan Wenzel: „Antibiotika, Rheumamittel und andere Arzneimittel gehören nicht in unsere Bäche und Flüsse. Der Eintrag in die Gewässer muss wo immer möglich an der Entstehungsstelle vermieden werden.“ Deshalb muss bei der Stoffzulassung dieser Aspekt künftig viel stärker berücksichtigt werden. Nur so könne die Belastung der Gewässer mit anthropogenen Mikroschadstoffen wirkungsvoll verringert werden. Das Forschungsvorhaben trage dazu bei, die unterschiedlichen Ursachen und Eintragswege besser verfolgen zu können. Die Ergebnisse sind auch gut geeignet, um als Grundlage für die weitere Beobachtung der Einträge von Antibiotika und Resistenzen in die Umwelt zu dienen. „Langfristige Trends müssen verfolgt und notwendige Maßnahmen abgeleitet werden“, so Wenzel. Diese müssen an der Quelle ansetzen.
Den Abschlussbericht finden Sie im Internetauftritt des NLWKN unter: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/111650
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.10.2016
zuletzt aktualisiert am:
18.10.2016