Talsperrenaufsicht: Ein wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz
Auszug aus dem NLWKN-Film "Der Zukunft verpflichtet"; hier: Hochwasserschutz
Die Thülsfelder Talsperre im Landkreis Cloppenburg ist ein beliebtes Ausflugsziel am Wochenende. Die zwischen 1924 und 1927 erbaute Talsperre hat eine große Bedeutung für die regionale Naherholung. Wichtiger ist jedoch ihre Funktion als Talsperre, das heißt Hochwasserschutz-Anlage für die Orte Thüle, Friesoythe, Kampe, Harkebrügge und Barßel. Im Ernstfall können rund 10 Millionen Kubikmeter Wasser zwischengespeichert werden.
Die Thülsfelder Talsperre ist nur eine von 86 Talsperren in Niedersachsen, die vom NLWKN überwacht werden. Davon befinden sich 78 in den Gewässereinzugsgebieten von Oker, Innerste, Rhume, Leine und Aller. In den Gewässereinzugsgebieten von Ems, Hase und Hunte gibt es fünf Sperren, im Bereich der Ilmenau liegen zwei Sperren; nur eine Talsperre existiert im niedersächsischen Gewässereinzugsgebiet der Weser.
Der NLWKN ist zuständig für die sicherheitstechnische und die betriebstechnische Überwachung der Stauanlagen – das sind Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken - mit mehr als 100.000 Kubikmeter Inhalt und mehr als fünf Meter Stauanlagenhöhe. Grundlage hierfür ist das Niedersächsische Wassergesetz. Die Talsperrenaufsicht ist dem Geschäftsbereich VI der Direktion am Standort Braunschweig zugeordnet. Neben den ständig laufenden Überwachungen gibt es in regelmäßigen Abständen strenge Sicherheitsüberprüfungen. Die Talsperrenaufsicht schaltet sich auch bei Neubauten oder bei der Sanierung der Talsperren ein.
Immer geht es darum, die Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken in Hochwassersituationen optimal nutzen zu können. Deshalb gibt es auch einen Bereitschaftsdienst, der die ständige telefonische Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit der mit der Aufsicht betrauten Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der regulären Arbeitszeit sicherstellt.
Die Talsperrenaufsicht – diese Arbeit erfordert viel Erfahrung und ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft. Denn immer geht es um die Sicherheit der Menschen vor lebensbedrohenden Überflutungen in den Auen sämtlicher großen Harzgewässer, der Oker bis zu ihrer Mündung, der Rhume, der Leine sowie in den Einzugsgebieten von Aller, Ems, Hunte und Weser.
Der NLWKN ist auch zuständig für Entscheidungen über das Aufstauen von oberirdischen Gewässern durch eine Talsperre sowie für bestimmte Entscheidungen, die im wasserrechtlichen Zusammenhang mit einer Talsperre stehen.
Die Talsperrenaufsicht hat im Februar 2008 am Beispiel des Hochwassers Ende September 2007 die Wirkung von Oker- und Innerstetalsperre sowie des Hochwasserrückhaltebeckens Salzderhelden detailliert beschrieben, weil gerade dieses Hochwasser vielerorts dazu geführt hat, dass die Ursache für die hohen Wasserstände in den Talauen bei den Betreibern der Talsperren und der Hochwasserrückhaltebecken gesucht wurden – völlig zu Unrecht. Das vollständige Papier findet sich in der Infospalte zum downloaden, ebenso wie die Presseinformation zu diesem Thema.
Okertalsperre im Harz
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Arndt Schulz
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Talsperrenaufsicht
Rudolf-Steiner-Str. 5
38120 Braunschweig
Tel: +49 (0)531/88691-251