- Besonders geschützte Arten
- Handel mit Elfenbein
- Geschützte Hölzer
- Kennzeichnung
- Tierbestandsmeldung
- Vermarktungsgenehmigung
- Vordrucke
- Invasive Arten
- Gebietseigene Gehölze
- Veröffentlichungen
- Kontrollaufgaben des Artenschutzes
- Betreuungsstationen / Verletzt aufgefundene Tiere
- Kontaktpersonen Internationaler Artenschutz / CITES / Invasive Arten
Internationaler Artenschutz / CITES
Der globale Handel mit gefangenen Wildtieren und gesammelten Wildpflanzen gefährdet den Fortbestand vieler Arten in der freien Natur.
In internationalen Übereinkommen, wie dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und insbesondere dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verpflichten sich daher die Vertragsstaaten unter anderem dazu, Handels- und ggf. Besitzbeschränkungen für solche gefährdeten Arten zu erlassen.
Innerhalb der Europäischen Union wird CITES durch die EG-Verordnungen Nr. 338/97 und 865/2006 vollständig umgesetzt. Die Ein- und Ausfuhr sowie der innergemeinschaftliche Handel werden für die gefährdeten Arten durch Einfuhrverbote und Genehmigungsvorbehalte geregelt. Eine Liste der gefährdeten Arten ist in Form von vier Anhängen A-D Bestandteil der EG-Verordnung Nr. 338/97 und wird regelmäßig aktualisiert. Die derzeit gültige Fassung ist in der Verordnung (EU) 2023/966 veröffentlicht. Ausführliche Informationen zu den EG-rechtlichen Bestimmungen finden Sie unter www.eu-wildlifetrade.org. Der Vollzug der EG-Artenschutzbestimmungen ist in der BRD auf mehrere Behörden verteilt. Eine Übersicht können Sie sich rechts in der Info-Spalte herunterladen.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden gefährdete Arten durch das Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützt definiert. Alle besonders geschützten Arten unterliegen einem grundsätzlichen nationalen Tötungs- und Naturentnahmeverbot. Handel und Besitz sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Eine praxisbezogene Gesamtdarstellung der ineinander greifenden EG-rechtlichen und nationalen Artenschutzbestimmungen für Tierhalter sowie den Tier- und Pflanzenhandel finden Sie in unseren Veröffentlichungen zum Thema "Internationaler Artenschutz / CITES".
Der NLWKN ist neben den unteren Naturschutzbehörden für den Vollzug internationaler und nationaler Artenschutzvorschriften in Niedersachsen zuständig: Er erteilt Ausnahmen und Befreiungen von Vermarktungsverboten und Kennzeichnungspflichten. Der NLWKN erfasst zentral für ganz Niedersachsen die gesetzlich vorgeschriebenen Tierbestandsmeldungenüber die Haltung besonders geschützter Wirbeltiere. Zudem erstellt der NLWKN ein landesweites Konzept von Betreuungsstationen zur Aufnahme verletzt aufgefundener Wildtiere und fördert die Stationen mit Landesmitteln. Ausführliche Informationen zu diesen Aufgaben finden Sie links auf den entsprechenden Seiten.
Der NLWKN berät die unteren Naturschutz-, aber auch andere Vollzugsbehörden wie Zollbehörde oder Staatsanwaltschaft in Fragen des internationalen Artenschutzes. Rechtskräftig eingezogene illegale Tiere und Pflanzen werden einer legalen Bestimmung zugeführt.
EG-Artenschutzregelungen
Zuständige Behörden in Deutschland (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF, 0,06 MB)
Neue Veröffentlichungen, neu im Internet: Wir informieren Sie automatisch (nicht vollständig barrierefrei)