NLWKN Niedersachsen klar Logo

Oste wird zum landeseigenen Gewässer

Presseinformation vom 30. Juni 2010/ Verordnung tritt zum 1. Juli in Kraft


Lüneburg - Mit dem Übergang der Bundeswasserstraße Oste in das Eigentum des Landes Niedersachsen zum 1. Juli wird die Oste ein landeseigenes Gewässer erster Ordnung. Zur Aufrechterhaltung der Schifffahrtsregeln tritt zum gleichen Tag die vom NLWKN Lüneburg erlassene Verordnung über das Befahren der Oste in Kraft.

Die Verordnung regelt im Bereich von der südlichen Kante der Vorsohle des Ostesperrwerks bis zum alten Mühlenwehr in Bremervörde den Verkehr mit See- und Binnenschiffen sowie Sportbooten und Fähren auf dem Fluss. Dabei bleiben die bisher geltenden Befahrensregeln der Seeschifffahrtsstraßenordnung erhalten.

In der Zeit vom 15. Januar bis 26. Februar hatten die betroffenen Landkreise, Samtgemeinden sowie etliche Wassersport- und Angelvereine und weitere Betroffene Gelegenheit, sich zur geplanten Verordnung zu äußern. Im Verfahren gingen viele Stellungnahmen ein, die, soweit möglich und sinnvoll, bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt wurden.

Auf Wunsch vieler Anwohner, Angler und Naturschützer bleibt es in der neuen Verordnung dabei, dass Wasserski- und Wassermotorradfahren auf der Oste nicht möglich sind. Im Übrigen bleiben die verkehrlichen Verhältnisse auf der Oste unverändert bestehen. Auch das bisher praktisch genehmigungsfrei mögliche Fischen von vor Anker liegenden Fahrzeugen bleibt genehmigungsfrei.
Obere Oste

Obere Oste

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2010

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln