Integrierte Bewirtschaftungspläne für die Ästuare von Elbe, Weser und Ems
Als Ästuare bezeichnet man trichterförmige Flussmündungen, die unter dem Gezeiteneinfluss des Meeres stehen. Dadurch entstehen Lebensräume, die sowohl von Süß- als auch von Salzwasser geprägt werden. In Niedersachsen sind dies die Mündungen von Elbe, Weser und Ems.
Um die biologische Vielfalt zu bewahren, hat die Europäische Union unter dem Namen "Natura 2000" ein ausgedehntes Netz von ökologischen Schutzgebieten für besonders wertvolle Lebensräume und Arten geschaffen. Weite Teile der niedersächsischen Ästuare sind in diesem Netz als FFH-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete gemeldet.
Der folgende Ausschnitt aus der Übersichtskarte der NATURA-2000-Gebiete in Niedersachsen (Stand Dezember 2007) zeigt die Lage der Ästuare von Elbe, Weser und Ems:
NATURA 2000-Gebiete in den Ästuaren von Elbe, Weser und Ems (Beispiele aus Niedersachsen)
FFH-Gebiete
1 Niedersächsisches Wattenmeer
2 Unterems und Außenems
3 Unterelbe
13 Ems
26 Nebenarme der Weser mit Strohauser Plate und Juliusplate
173 Hund und Paapsand
203 Unterweser
EU-Vogelschutzgebiete
V01 Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer
V04 Krummhörn
V06 Rheiderland
V10 Emsmarsch von Leer bis Emden
V16 Emstal von Lathen bis Papenburg
V18 Unterelbe
V27 Unterweser
V60 Hund und Paapsand
Integrierte Bewirtschaftungspläne
Um die Anforderungen aus den Schutzvorschriften von NATURA 2000 mit den Belangen anderer Nutzer in Einklang zu bringen, hat das Niedersächsische Landeskabinett im Juli 2007 die Aufstellung integrierter Bewirtschaftungspläne beschlossen.
Der Integrierte Bewirtschaftungsplan beruht rechtlich auf Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie. Danach legen die europäischen Mitgliedstaaten Maßnahmen fest, die notwendig sind, um den langfristigen Erhalt bestimmter Lebensräume sowie bestimmter Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten. Neben den naturschutzfachlichen Zielen sollen dabei die wirtschaftlichen, sozialen, infrastrukturellen und regionalen Aspekte ausgewogen berücksichtigt bzw. integriert werden.
Der Integrierte Bewirtschaftungsplan hat den Charakter eines Gutachtens und soll eine Leitlinie für das staatliche Handeln sein. Er soll für alle Klarheit und Planungssicherheit schaffen, hat jedoch keine rechtliche Bindungswirkung für die ausgeübten Nutzungen durch die Grundeigentümer. Für private Grundeigentümer ergeben sich aus dem Managementplan daher keine unmittelbaren Verpflichtungen. Der Plan setzt vielmehr auf freiwillige Vereinbarungen.
Die Federführung bei der Aufstellung liegt in Niedersachsen beim NLWKN. Die Betriebsstelle Lüneburg übernimmt die Aufgaben für die Elbe. Die Weser und die Ems fallen in die Zuständigkeit der Betriebsstelle Brake-Oldenburg.
Kontaktpersonen im NLWKN |
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Elbe: Hannah Burmester NLWKN-Lüneburg Adolph-Kolping-Str. 6 D-21337 Lüneburg Tel.: 04131 / 2209-221 Mail an Hannah Burmester |
Weser: Jens Marotz NLWKN-Oldenburg Im Dreieck 12 26127 Oldenburg Tel.: 0441 / 95069-146 Mail an Jens Marotz |
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