- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Barghauser See"
Kennzeichen: LSG WHV 087
Das ca. 32 ha große Landschaftsschutzgebiet umfasst eine ehemalige Sandentnahmestelle mit ihrer Umgebung. Der See selbst hat eine Tiefe von 20 m und eine Wasserfläche von ca. 14 ha. Das Abbaugewässer ist mit Inseln, Halbinseln, Buchten, Steil- und Flachufern, Abbruchkanten, Flachwasserzonen und Verlandungsbereichen ausgestattet und u. a. bedeutsamer Lebensraum für Brut- und Rastvögel. Angrenzend hat sich ein strukturreicher Gehölzgürtel entwickelt, in der Umgebung befinden sich Grünländer.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 180 "Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven".
Zuständig ist die Stadt Wilhelmshaven als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover