- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich des Landkreises Wittmund"
Kennzeichen: LSG WTM 025
Das im Naturraum „Ostfriesische Seemarschen und Inseln“ gelegene Gebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte, weitgehend offene und gehölzfreie sowie nur dünn besiedelte Marschflächen. Es grenzt im Norden – nur vom Hauptdeich getrennt – unmittelbar an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.
Die junge Marsch der deichnahen Zone wird überwiegend als Ackerland genutzt. Entwässerungsgräben zur Parzellenentwässerung und breite Vorfluter mit ihren Röhrichtsäumen strukturieren das Landschaftsbild. Die in der Regel weiter von der Deichlinie entfernt liegenden älteren Marschenböden sind Standorte für Grünland verschiedener Ausprägungen. Weitere charakteristische markante Bestandteile sind die Grüppensysteme auf den Flächen und das schilfbewachsene Grabennetz sowie verschieden große Fließgewässer, naturnahe Stillgewässer und Kleientnahmestellen.
Das Gebiet stellt sich als großflächig offener, weitgehend störungsarmer Raum dar und ist einer der landesweit wichtigsten Brutplätze für Wiesenweihe, Schilfrohrsänger und Blaukehlchen. Es hat im Zusammenhang mit den Flächen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer eine zentrale Bedeutung als Gast- und Rastvogellebensraum für Weißwangengans, Goldregenpfeifer, Großen Brachvogel sowie Lach- und Sturmmöwe.
Schutzzweck des Gebietes ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für die im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten, im Gebiet vorkommenden Arten, insbesondere der für das Vogelschutzgebiet wertbestimmenden Arten Weißsterniges Blaukehlchen, Wiesenweihe, Goldregenpfeifer und Weißwangengans sowie für die im Gebiet vorkommenden Zugvogelarten, insbesondere der für das Vogelschutzgebiet wertbestimmenden Arten Schilfrohrsänger, Großer Brachvogel, Lachmöwe und Sturmmöwe.
Weiterer Schutzzweck des LSG ist die Erhaltung, Pflege und naturnahe Entwicklung des Gebietes als Lebensstätte sonstiger schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie als Landschaft von Seltenheit, besonderer Eigenart, Vielfalt und besonderer Schönheit.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V63 "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens" für den im Landkreis Wittmund liegenden Bereich.
Zuständig ist der Landkreis Wittmund als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover