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Übersichtskarte 1:500.000 der Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen
(FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete)
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen
Heft 1/08, Karte 1:500.000 mit Erläuterungen, vergriffen, Download als PDF in der Infospalte
Auf einer Übersichtskarte im Maßstab 1:500.000 werden alle FFH- und Vogelschutzgebiete Niedersachsens übersichtlich dargestellt. Neben der Grenze der biogeografischen Regionen sind auch die Grenzen der zuständigen unteren Naturschutzbehörden enthalten.
Auf der Rückseite der Karte sind, neben einer kurzen Einführung und statistischen Angaben, für alle 456 Gebiete tabellarische Angaben zu Nummerierung, Melde-Nr., Flächengröße sowie biogeografischer Region (FFH-Gebiete) zu finden.
Die komplette Karte (Vorder- und Rückseite) steht Ihnen hier als Download zur Verfügung (PDF, 13,5 MB).
Textteil (Kartenrückseite):
Natura 2000 ist der Name für das zusammenhängende ökologische Netz von Schutzgebieten in Europa, das sich aus den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen) und den Schutzgebieten der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten) zusammensetzt.
Zielsetzung
Die FFH-Richtlinie verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Dies soll durch den Aufbau eines europaweit vernetzten Schutzgebietssystems geschehen, um natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete wild lebende Tiere und Pflanzen zu sichern, zu erhalten und ggf. zu entwickeln. FFH-Gebiete sollen der langfristigen Sicherung der Vorkommen der Lebensraumtypen des Anhangs I und/oder der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie in den jeweiligen biogeografischen Regionen dienen. Niedersachsen gehört mit seinem nördlichen Teil der atlantischen und mit seinem südlichen Teilstück der kontinentalen Region an (s. Karte).
Die bereits 1979 erlassene EU-Vogelschutzrichtlinie ähnelt in ihrer Zielsetzung der FFH-Richtlinie von 1992, konzentriert sich aber auf den Schutz von Vogelarten. Die FFH-Richtlinie greift auf die EU-Vogelschutzrichtlinie zurück, indem sie bestimmt, dass die von den Mitgliedsstaaten gemeldeten und von der EU anerkannten
- FFH-Gebiete gemäß FFH-Richtlinie und
- EU-Vogelschutzgebiete aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie
gemeinsam die Gebietskulisse des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 bilden.
Die Schutzgebiete von Natura 2000 sollen ein "kohärentes ökologisches Netz" bilden. Sie müssen daher hinsichtlich ihrer Größe und Verteilung geeignet sein, die Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Dazu ist anzustreben, dass die Lebensräume, die von Natur aus großflächig und zusammenhängend ausgeprägt sind bzw. waren, auch in möglichst großen und miteinander verbundenen Komplexen geschützt werden. Dies gilt z.B. für die Lebensraumtypen Wälder und Flüsse oder für die Lebensräume von Vogelarten mit großen Raumansprüchen, wie z.B. Rotmilan oder Zwergschwan. Andere Lebensräume, wie z.B. Moore, Seen und Felsen sollen in größere Biotopkomplexe eingebunden werden, da viele Arten verschiedene Lebensräume in räumlicher Nähe benötigen. So nutzen z.B. manche Fledermausarten Höhlen als Winterquartier und Wälder als Jagdrevier.
Hier gibt es den Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen als PDF:
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305