Naturschutz vor Ort - Die Naturschutzstation Wendland-Drawehn
Die Naturschutzstation Wendland–Drawehn ist als Außenstelle Bestandteil des Geschäftsbereichs "Naturschutz" der Betriebsstelle Lüneburg im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Sie wurde 2022 eingerichtet und ist die staatlich getragene Säule der „Kooperativen Naturschutzstation Wendland–Drawehn“. Die zweite – verbandliche getragene – Säule der Kooperativen Naturschutzstation wird als Ökologische Station vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen e.V. getragen. Die Naturschutzstation des NLWKN arbeitet eng mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg sowie mit zahlreichen weiteren regionalen Akteuren zusammen.
Die Einrichtung der Naturschutzstation erfolgte insbesondere aufgrund der folgenden Rahmenbedingungen:
- Die Großräumigkeit und Komplexität der vorhandenen Schutzgebiete und Naturschutzflächen stellt hohe fachliche Anforderungen an eine ortsnahe Betreuung und erfordert ein kontinuierliches Naturschutzmanagement.
- Durch enge funktionale Bezüge mit den im benachbarten sachsen-anhaltinischen Teil der Landgraben- und Dummeniederung besteht ein besonderer Bedarf an länderübergreifender Kooperation.
- Ein hoher Anteil an Grünland innerhalb der Natura 2000-Gebiete, insbesondere in der Landgraben- und Dummeniederung stellt vor dem Hintergrund der Erhaltungsziele vielfältige Anforderungen an eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung.
- Der NLWKN ist einer der größten Flächeneigentümer in diesem Schutzgebietssystem.
Ihren Sitz hat die Kooperative Naturschutzstation Wendland-Drawehn in
Bergen an der Dumme, Dr.-Koch-Straße 23.
Von hier aus werden die landeseigenen Naturschutzflächen in der Betreuungskulisse der Naturschutzstation betreut. Zur Betreuungskulisse gehören vor allem folgende Natura 2000-Gebiete:
- das FFH-Gebiet 075 "Landgraben- und Dummeniederung" und das EU-Vogelschutzgebiet V29 "Landgraben- und Dummeniederung" mit einer Fläche von zusammen 5.170 ha
- das FFH-Gebiet 042 „Nemitzer Heide“ und das EU-Vogelschutzgebiet V28 „Nemitzer Heide“ mit einer Fläche von zusammen 1.061 ha
- das FFH-Gebiet 073 „Maujahn“ mit einer Fläche von 37 ha
- das von der Landesregierung vorgeschlagene FFH-Gebiet 178 „Panieniederung bei Simander“ mit einer Fläche von 60 ha
- das FFH-Gebiet 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ mit einer Fläche von 583 ha
- das EU-Vogelschutzgebiet V21 „Lucie“ mit einer Fläche von 8.222 ha
- das EU-Vogelschutzgebiet V26 „Drawehn“ mit einer Fläche von 7.013 ha.
Was wir tun
- Kartierung und Monitoring von wertbestimmenden Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen
- Fachliche Beiträge zur Fortschreibung sowie umsetzungsorientierte Konkretisierung von Natura 2000-Maßnahmenplanungen
- Naturschutzgerechtes Management von öffentlichen und sonstigen Naturschutzflächen incl. einer flexiblen Steuerung der Grünlandbewirtschaftung in Abstimmung mit den Pächtern
- Initiierung, Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle von landeseigenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen bzw. Natura 2000-Erhaltungsmaßnahmen sowie Beratung zur Beantragung und Umsetzung von Naturschutz-Förderprojekten Dritter
- Beratung bei und ggf. Durchführung von Artenhilfsmaßnahmen, wie z. B. Schutz der hochgradig gefährdeten Wiesenweihe
- Beratung der Kommunen und regionalen Akteure als Fachbehörde für Naturschutz
- Unterhaltung und Steuerung landeseigener Anlagen des NLWKN (Geschäftsbereich „Regionaler Naturschutz“).
Der Mitarbeiter der Naturschutzstation ist unmittelbarer Ansprechpartner der auf den Landesnaturschutzflächen wirtschaftenden Landwirte. Die naturschutzgerechte Pflege der Flächen ist dadurch auf kurzem Wege ohne großen Verwaltungsaufwand möglich. Eine flexibel an die Vegetationsentwicklung und das Brutgeschehen auf der Fläche angepasste Grünlandbewirtschaftung wird kurzfristig vor Ort für die einzelnen Pachtflächen abgestimmt.
Zusammenarbeit
Ein erfolgreicher Naturschutz erfordert eine sehr gute Kenntnis der Gebiete, der Situation vor Ort sowie die aktive Kommunikation und Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren. Diese Zusammenarbeit wird auf mehreren Ebenen in unterschiedlichen Formaten organisiert, z. B. in Form von Runden Tischen, Arbeitsgruppen oder gemeinsamen Geländebegehungen.
Kooperationspartner sind Kommunen, Behörden, Verbände und Vereine, aber insbesondere auch die etwa 50 Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der landeseigenen Naturschutzflächen. Handlungsfelder der Kooperation ergeben sich mit Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Tourismus und der Naherholung, der Jagd und der Fischerei, des Naturschutzes und des Klimaschutzes.
- FFH-Gebiet 075 "Landgraben- und Dummeniederung"
- EU-Vogelschutzgebiet V29 "Landgraben- und Dummeniederung"
- FFH-Gebiet 042 „Nemitzer Heide“
- EU-Vogelschutzgebiet V28 "Nemitzer Heide"
- FFH-Gebiet 073 „Maujahn
- FFH-Gebiet 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“
- EU-Vogelschutzgebiet V21 „Lucie“
- EU-Vogelschutzgebiet V26 „Drawehn“
- NSG "Blütlinger Holz" (LÜ 173)
- NSG "Die Lucie" (LÜ 006)
- LSG "Drawehn - Teilgebiet im Landkreis Uelzen" (UE 028)
- NSG "Gain" (LÜ 254)
- LSG "Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern" (DAN 033)
- LSG "Lüchower Landgraben" (DAN 031)
- NSG "Lüchower Landgrabenniederung" (LÜ 191)
- NSG "Luckauer Holz" (LÜ 255)
- NSG "Maujahn" (LÜ 168)
- NSG "Mittlere Dumme und Püggener Moor" (LÜ 332)
- NSG "Nemitzer Heide" (LÜ 333)
- NSG "Obere Dummeniederung" (LÜ 274)
- NSG "Planken und Schletauer Post" (LÜ 256)
- NSG "Schnegaer Mühlenbachtal" (LÜ 283)
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