- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Hache, Ochtum, Klosterbach/Varreler Bäke"
Kennzeichen: LSG DH 081
Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus Fließgewässerabschnitten der Hache, der Ochtum, des Klosterbaches, der Varreler Bäke sowie Stillgewässern im Landkreis Diepholz. Die Gewässerabschnitte liegen in den naturräumlichen Einheiten „Thedinghäuser Vorgeest“, „Verdener Wesertal“ und „Wesermarschen“. Entlang der Fließgewässerabschnitte befinden sich vornehmlich landwirtschaftliche Nutzflächen.
Die Fließgewässer haben eine Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Arten, wie Meer- oder Flussneunauge, sowie flutender Wasservegetation. Sie sind in kurzen Abschnitten naturnah mit feuchten Hochstaudenfluren und Auwaldfragmenten bestanden. Der Kirchweyher See ist ein naturnahes, nährstoffreiches Stillgewässer und damit insbesondere wichtig als Lebensraum für Wasserpflanzen.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 250 "Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke".
Zuständig ist der Landkreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover