Überschwemmungsgebiete für 24 Gewässer im Landkreis Diepholz
Presseinformation vom 26. August 2009 // Vorbeugender Hochwasserschutz wird verbessert: Jetzt beginnt Vermessung
Den vorbeugenden Hochwasserschutz auch im Landkreis Diepholz verbessern – darum geht es bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten. Deshalb lässt der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) das natürliche Überschwemmungsgebiet an 24 Flüssen und Bächen ermitteln. Insgesamt geht es dabei um eine Gewässerlänge von 115 km. "Die von uns beauftragten Ingenieurbüros werden die dafür notwendigen Gewässervermessungen demnächst durchführen", heißt es in einer Presseinformation des NLWKN.
Konkret geht es um folgende Flüsse und Bäche: Aldorfer Bach, Bargeriede, Kienmoorgra-ben, Eschbach, Flöthe, Streekfleet, Moorgraben, Seegraben, Rodendammgraben, Bramstedter Beeke, Brinkumer Dorfgraben, Finkenbach, Garbruchsgraben, Hache, Große Rönnecken, Kleine Rönnecken, Große Wasserlöse, Kleiner Deichfluß, Lendengraben, Nienstedter Beeke, Pennigbeek-Okeler-Bach, Varreler Bäke, Wachendorfer Mühlenbach und der Wasserzug im Branden.
Durch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird sichergestellt, dass den Flüssen bei Hochwasser genügend Raum bleibt, um sich auszudehnen. Dabei gilt der Grundsatz: Es wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, wie es sich in der Natur ohnehin von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon vorher die Schäden minimieren – durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen beispielsweise oder eine Nutzungsänderung.
Die Grenzen für das Überschwemmungsgebiet ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Erste Ergebnisse kann der NLWKN voraussichtlich im Winter der Öffentlichkeit präsentieren. Der Landkreis Diepholz, die betroffenen Gemeinden sowie die Unterhaltungsverbände wurden bereits über das Vorhaben informiert.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010