Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutz-Fachplan in Niedersachsen (§ 10 BNatschG / § 3 NNatSchG). Er dient der Verwirklichung der Zielsetzung gemäß Bundesnaturschutzgesetz,
- Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes,
- als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen und
- nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige Generationen
zu schützen, zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen.
Die Planaussagen basieren auf einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der Schutzgüter. Dazu gehören Auswertungen vorhandener Daten sowie gründliche Kartierungen im Gelände.
Wichtigster Bestandteil der Bestandsaufnahme, insbesondere für die Schutzgüter Arten und Biotope sowie Landschaftsbild, ist die flächendeckende Biotoptypenkartierung. Sie wird als Informationsquelle auch für die Bearbeitung der Schutzgüter Boden und Wasser sowie Klima und Luft herangezogen (z. B. Ermittlung für den Naturschutz wertvoller Gebiete im Einwirkungsbereich von Emissionsquellen oder Zustand erosionsgefährdeter Bereiche). Für alle Schutzgüter erfolgt eine differenzierte, mehrstufige Bewertung des Plangebiets.
Das Zielkonzept liefert eine integrierte und räumlich konkrete Darstellung der angestrebten Entwicklung des Plangebiets. Dabei liegt das Schwergewicht auf der kartographischen Darstellung. Die Zielkonzept-Karte zeigt auf einen Blick, welche Bereiche des Plangebiets – unter Einbeziehung aller Schutzgüter – zu sichern, zu verbessern und zu entwickeln sind. Diese Karte beinhaltet zugleich das Biotopverbundsystem, das mit seinen Detailaussagen in einer eigenen Kartendarstellung Teil des Zielkonzepts ist. Damit wird betont, dass das Biotopverbundsystem zentraler Inhalt eines Landschaftsrahmenplans ist.
Der Landschaftsrahmenplan bietet eine breite Palette von ausgewählten Maßnahmen zur Umsetzung des Zielkonzepts, zugeordnet zu den entsprechenden Bereichen und ihren Anforderungen. So ist er Arbeitsgrundlage für die Schutzgebietsausweisung, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Artenhilfsmaßnahmen, Maßnahmen von Nutzergruppen, Akteuren und anderen Fachverwaltungen sowie für Raumordnung und Bauleitplanung.
Der Integration der Landschaftsrahmenplan-Inhalte in die Regionalen Raumordnungsprogramme wird in Niedersachsen eine große Bedeutung zugemessen. Die Darstellungen des Landschaftsrahmenplans sollen daher in einer eigenen Arbeitskarte in die Gebietskategorien der Raumordnung (Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete etc.) übersetzt werden, damit sie in die räumliche Gesamtplanung entsprechend ihrer Bedeutung eingehen.