- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Schwingetal"
Kennzeichen: LSG STD 025
Das Schutzgebiet ist geprägt durch den mäandrierenden Verlauf der Schwinge, den hohen Grünlandanteil sowie ungenutzte und extensiv genutzte Flächen. Mit Au- und Moorwäldern in der Niederung sowie historisch alten Buchen- und Eichen-Hainbuchenwäldern an den Talhängen weist das Gebiet selten gewordene Landschaftselemente auf, die sich durch eine besondere Schönheit auszeichnen. Das Gebiet wird u. a. besiedelt von Weißstorch, Fischotter, Fluss- und Bachneunauge.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 27 "Schwingetal".
Zuständig ist der Landkreis Stade als untere Naturschutzbehörde.
- Übersichtskarte 1:50.000
- Verordnungskarte 1:15:000, Blatt 1
- Verordnungskarte 1:15.000, Blatt 2
- Verordnungskarte 1:15:000, Blatt 3
- Verordnungskarte 1:15:000, Blatt 4
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover