Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf
(Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen)
Die Bearbeitung von Anträgen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen übernommen: www.lwk-niedersachsen.de/rl-wolf. |
Durch die Richtlinie Wolf wird ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet. Sie sieht zwei Arten der finanziellen Unterstützung von Nutztierhaltern vor:
- sog. "Billigkeitsleistungen" zum anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen
- Unterstützung von Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden.
Dadurch soll die Akzeptanz der Bevölkerung und insbesondere der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter gegenüber dem Wolf gestärkt und ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf ermöglicht werden. Damit dient die Richtlinie gleichzeitig auch dem Schutz der Tierart Wolf.
In der Regel werden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild gefördert.
Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder oder Pferde ist in Einzelfällen möglich
- im Falle eines amtlich bestätigten Wolfsrisses für den direkt betroffenen Betrieb,
- im Sonderfall auch für umliegende Betriebe: Wenn drei amtlich bestätigte Wolfsübergriffe auf Rinder oder Pferde innerhalb von 12 Monaten in einem Umkreis von 30 km auftreten, werden in dem jeweiligen Gebiet für die entsprechende Tierart Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Einen Überblick über aktuelle Nutztierschäden finden Sie hier.
Alle Informationen zu Anforderungen an den Herdenschutz sowie die Antragsunterlagen und eine Ausfüllhilfe finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Bei Fragen zur Hütesicherheit verweisen wir auf die Broschüre „Sichere Weidezäune“ vom aid infodienst.