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Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie

Aktueller Stand

Der niedersächsische Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen und der niedersächsische Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen 2021 bis 2027 der Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein\Vechte und Weser wurden gemäß WRRL fristgemäß fortgeschrieben und am 22. Dezember 2021 veröffentlicht. Der aktualisierte niedersächsische Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen der vier Flussgebiete bilden die Grundlage für die Bewirtschaftung der niedersächsischen Oberflächengewässer und des Grundwassers im dritten Bewirtschaftungszeitraum bis Dezember 2027, siehe "Aktualisierte WRRL Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2027".

Ergänzend für den dritten Bewirtschaftungszeitraum liegt hierzu ein Flyer zur Umsetzung der EG-WRRL in Niedersachsen vor, der auch aktuelle Arbeitsschritte beinhaltet. Für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum ist eine Broschüre zu den Grundlagen, Bewertungsergebnissen und Maßnahmen erarbeitet worden, siehe rechte Infospalte.

Rechtliche Umsetzung

Die WRRL wurde durch die Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnungen des Bundes zum Schutz des Grundwassers (GrwV) vom 9.November 2010 und zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) vom 20. Juni 2016 regeln die Anforderungen an die Beschreibung und Bewertung der Wasserkörper und sind rechts in der Infospalte eingestellt. Außerdem enthalten diese Verordnungen Kriterien für die Einstufung des Zustandes und machen Vorgaben für die Überwachung der Gewässer. Weitere Informationen zur rechtlichen Umsetzung finden Sie auf den Seiten des Umweltministeriums.

Zentrale Bestandteile

Ein zentrales Instrument zum Erreichen der wasserwirtschaftlichen Ziele der WRRL sind die auf Flussgebietsebene erstellten Bewirtschaftungspläne. In ihnen wird das Einzugsgebiet nach hydrologischen und naturräumlichen Gegebenheiten beschrieben, die signifikanten Einflüsse menschlicher Aktivitäten auf die Gewässer erfasst und darauf aufbauend ein verbindlicher Maßnahmenkatalog aufgestellt.

Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamtes Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.

EG-WRRL Koordinierungsräume und Bearbeitungsgebiete (Planungseinheiten) in Niedersachsen Bildrechte: NLWKN
EG-WRRL Koordinierungsräume und Bearbeitungsgebiete (Planungseinheiten) in Niedersachsen

Unterhalb der Koordinierungsräume existieren Bearbeitungsgebiete, in denen eine räumlich differenzierte Bewirtschaftung insbesondere bezogen auf die Maßnahmenplanung durchgeführt wird.

Auf Ebene der Bearbeitungsgebiete sind auch die Gebietskooperationen aktiv. Die Gebietskooperationen stellen einen Teil der niedersächsischen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Die WRRL stellt besonders hohe Anforderungen an eine zeit- und sachgerechte Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Betroffenen.

Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene ist der Wasserkörper. Nähere Informationen zur Einteilung der Oberflächenwasserkörper bzw. der Grundwasserkörper können Sie den entsprechenden Seiten entnehmen.

Die Förderung von geeigneten Vorhaben der Fließgewässerentwicklung/Gewässer- und Auenentwicklung an den landesweiten Prioritätsgewässern und in ihren begleitenden Auen und Niederungen ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften (Weiterführende Infos s. Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de)


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