Förderung der Seenentwicklung
Förderung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Aktueller Hinweis für 2024:
Die Förderung findet im Rahmen der EU Förderperiode KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, regionale Akteurinnen und Akteuren) statt.
Ab September 2024 läuft das Vorverfahren zur Einreichung von Maßnahmenblättern für Vorhaben, die ab 2025 umgesetzt werden sollen.
Im Rahmen des Vorverfahrens können Sie das ausgefüllte Maßnahmenblatt (=Projektskizze) bis 31. Oktober 2024 bei den regionalen Ansprechpersonen per E-Mail oder Post einreichen.
Aus den eingereichten Maßnahmenblättern werden dann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach landesweiter Prioritätensetzung die förderfähigen und förderwürdigen Vorhaben ausgewählt und in das Bauprogramm aufgenommen. Für diese ausgewählten Vorhaben werden Sie dann zur konkreten Antragstellung beraten. Dies wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erfolgen.
Auf einen Blick
Sie möchten ein Vorhaben zur naturnahen Entwicklung von Niedersächsischen Seen und deren Gewässerumfeld umsetzten, um die Gewässerqualität in ökologischer als auch chemischer Hinsicht zu verbessern oder zu erhalten?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- 100 % Förderung (Vollfinanzierung)
- 95 % Förderung für Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie im Link-Bereich rechts.
Was fördern wir?
- Naturnahe Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen (z. B. Habitatmaßnahmen, Anlage naturnaher Strukturen, Maßnahmen zur Nahrungsnetzsteuerung)
- Reduzierung von Stoffeinträgen aus Punktquellen und diffusen Quellen im Zulauf (z. B. Zulaufverlegung, Anlage von Sedimentationsbecken, Retentionsbodenfiltern oder Schilfpoldern, Phosphoreliminationsanlagen)
- Ergänzende Maßnahmen als Beiträge zur nachhaltigen Sanierung von Stillgewässern durch z. B. Sedimententnahme, Sedimentbehandlung oder technische Vorhaben wie Tiefenwasserableitung, Tiefenwasserbelüftung, Phosphat-Fällung
- Verbesserung der Wasserretention (z. B. naturnahes Wasserstandsmanagement, Schaffung von Überflutungsbereichen).
Gefördert werden zudem Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Dazu gehören unter anderem Planungen, Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, Grundstückserwerb und externes Projektmanagement.
Auch die Förderung reiner Planungs-/Grunderwerbsvorhaben ist möglich.
Eine verbindliche und vollständige Aufzählung ist in der Förderrichtlinie zu finden.
Was fördern wir nicht?
- Vorhaben, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht, beispielsweise verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen
- Vorhaben, für die bereits eine Förderung aus anderen Finanzierungsquellen erfolgt (Ausschluss der Doppelfinanzierung)
Wen fördern wir?
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse
- Natürliche Personen
- Personengesellschaften
Unsere Leistungen
Neben der finanziellen Förderung begleiten wir Sie gerne bei der Entwicklung und Planung Ihres Vorhabens. Sprechen Sie uns gerne an.
Damit bereits bei der Entwicklung Ihrer Projektskizze alle Aspekte der fachlichen Anforderungen berücksichtigt werden, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seenkompetenzzentrum in Sulingen gerne zur Seite.
Am Strand im Lembruch
(nicht vollständig barrierefrei)
Maßnahmenblatt für NEOG Vorhaben (Stand 9/2024)
(PDF, 0,35 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
09.10.2024
Ansprechpartner/in:
Dr. Melanie Hartwich und Hans-Heinrich Schuster
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
NLWKN-Betriebsstelle Sulingen
Am Bahnhof 1
27232 Sulingen
Tel: 04271/ 9329-29