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Gewässerkundlicher Landesdienst (GLD) in Niedersachsen

Auszug aus dem NLWKN-Film "Der Zukunft verpflichtet"; hier: Wasserrahmenrichtlinie und Labor


Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) ist der §29 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Hiernach unterhält das Land einen GLD zur:
  • Ermittlung, Aufbereitung, Sammlung hydrologischer Daten, die für wasserwirtschaftliche Planungen, Entscheidungen und sonstige Maßnahmen erforderlich sind
  • Ermittlung, Auswertung, Veröffentlichung quantitativer und qualitativer Daten des Grundwassers und des Oberflächenwassers
  • Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen von Benutzungen auf die Gewässer
  • Darstellung des hydrologischen Gesamtbildes der Gewässer und ihrer ökologischen Veränderung
  • Beratung aller Stellen des Landes und der dessen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Die Grundlage für die Wahrnehmung der o.g. gesetzlich definierten Aufgaben des GLD bilden die Messprogramme des Gewässerüberwachungssystem Niedersachsens (GÜN).

Messnetze zur Umweltüberwachung Wasser:

Aufgabenfeld Menge
Beschaffenheit
Fließgewässer
& Seen

Pegelmessnetz Oberflächengewässer

Gütemessnetz Oberflächengewässer
Übergangs- &
Küstengewässer
Grundwasser
Grundwasserstandsmessnetz
Grundwassergütemessnetz
Niederschlag Messnetze des DWD
Depositionsmessnetz



Durchführung von Sondermessungen
:

Neben den Anforderungen, die durch die GÜN-Messnetze abgedeckt werden, ergeben sich eine Reihe weiterer Anforderungen, die nur über Sondermessungen erledigt werden können. Die Anforderungen ergeben sich zum einen aus inhaltlich, zeitlich oder regional unterschiedlichen oder wechselnden Fragestellungen und zum anderen aus Berichtspflichten gegenüber nationalen und internationalen Institutionen. Darüber hinaus werden Sondermessungen im Auftrage Dritter durchgeführt.


Stellungnahmen des GLD
Der Gewässerkundliche Landesdienst ist zu beteiligen, wenn durch Entscheidungen, Maßnahmen oder Planungen wesentliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten sind. Die beteiligende Stelle hat dem GLD die Unterlagen mit einer ausführlichen Begründung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu übermitteln.

Der NLWKN ist koordinierende Dienststelle des Gewässerkundlichen Landesdienstes und gibt eine abschließende und zusammenfassende Stellungnahme für den GLD ab.

In seiner Stellungnahme erklärt der GLD welche hydrologischen Anforderungen eingehalten werden müssen, damit die Grundsätze des NWG voraussichtlich gewahrt werden können. Inhaltlich werden keine Einzellösungen erarbeitet, sondern Empfehlungen, die das hydrologische Gesamtbild des Gewässers berücksichtigen sowie Auskünfte über anzustrebende Mengen oder Gütedaten abgegeben. Im Rahmen der Stellungnahmen des GLD werden keine Zustimmungen oder Ablehnungen erteilt.


Pegel Roggenstede
Pegel Roggenstede: Lattenpegel, Schreibpegel
GW-Messstellen 3-fach verfiltert überflur ausgebaut  
Grundwasser-Messstellen: 3-fach verfiltert überflur ausgebaut
Depositionsmessstelle: Osnabrück-Sammler für Freilandmessstellen   Bildrechte: NLWKN / Bildarchiv Thorwest
Depositionsmessstelle: Osnabrück-Sammler für Freilandmessstellen
Pegel Leyhörn

Pegel Leyhörn: Radarpegel, Wind- und Wellenmessung

Ansprechpartner Oberflächengewässer:

Olaf Hansen

NLWKN, Direktion
Am Sportplatz 23
D-26506 Norden
Tel: +49 4931 947-224

Ansprechpartner Grundwasser:

Bernhard Ohlrogge

NLWKN, Direktion
Am Sportplatz 23
D-26506 Norden
Tel: +49 4931 947-218

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