Prioritätenprogramm Trinkwasserschutz
Zuteilung von Fördermitteln auf Grundlage des Prioritätenprogramms
Das Niedersächsische Wassergesetz ( NWG) regelt das Kooperationsmodell Trinkwasserschutz. Der § 28 NWG und die 2007 erlassene Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten ( Kooperationsverordnung) definieren die Anforderungen an die Finanzierung von Maßnahmen zum Trinkwasserschutz.
Die Fördermittelzuteilung erfolgt mit Hilfe des Prioritätenprogramms nach fachlichen Gesichtspunkten wie z. B. Sickerwasser- oder Grundwasserbelastungen, Nitratkonzentration im Rohwasser der Trinkwassergewinnung oder auch den bodenkundlichen Standortgegebenheiten. Aufgrund des Prioritätenprogramms wird jedes Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) individuell in den entsprechenden Handlungsbereich A, B1, B2 oder C eingruppiert. Eingruppierung, Lage und Größe sowie der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) innerhalb der Trinkwassergewinnungsgebiete sind Änderungen unterworfen. Sie werden daher in regelmäßigen Abständen vom Gewässerkundlichen Landesdienst (GLD) aktualisiert.
Die jeweils aktuelle Eingruppierung und Geometrie der Trinkwassergewinnungsgebiete finden Sie rechts in der Infoleiste als Download sowie als Umweltkarten im WebMap-Service des NLWKN.
Zusätzlich ermöglicht das LEA-Portal vom SLA die Suche nach Feldblöcken mit der landwirtschaftlichen Nutzung und Informationen zur Lage innerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebietes.
Brunnenstube eines Trinkwasser-Förderbrunnens
(nicht vollständig barrierefrei)
Prioritätenprogramm 2024 (Stand: 09/2024)
(PDF, 0,18 MB)
Prioritätenprogramm: TGG Liste 2025 (Stand: 15.10.2024)
(PDF, 0,31 MB)
Prioritätenprogramm: TGG Geometrien 2024 (Stand: 24.10.2023)
(ZIP, 2,67 MB)
(nicht vollständig barrierefrei)
Hinweisblatt Förderkulisse und Berechnung LN Stand 15.09.2020
(PDF, 0,29 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dieter de Vries
NLWKN Aurich
Oldersumer Straße 48
D-26603 Aurich
Tel: +49(0)4941 / 176-157
Fax: +49(0)4941 / 176-199