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Naturschutzgebiet "Lührsbockeler Moor"

Kennzeichen: NSG LÜ 296


Das rd. 187 ha große NSG befindet sich zwischen Soltau und Wietzendorf im Landkreis Heidekreis.

Beim Lührsbockeler Moor handelt es sich um abgetorfte Hochmoorflächen, die nach Beendigung des Torfabbaus wieder vernässt und renaturiert wurden. Die Flächen sind heute geprägt von großflächigen, dystrophen Flachgewässern. Teilweise haben sich bereits Wollgras- und Torfmoosbestände in den Wasserflächen bzw. an deren Rand etabliert. In den Randbereichen der Abbauflächen befindet sich im fortgeschrittenen Regenerationsstadium bereits typische Hochmoorvegetation mit Feuchtheiden mit Glockenheide, Rosmarinheide und mit Mittlerem Sonnentau (Drosera intermedia). Im nördlichen Teil liegen extensiv beweidete Grünlandflächen sowie vernässte Waldflächen.

Besonderen Wert hat das Lührsbockeler Moor aus faunistischer Sicht. Mehrere Kranichpaare sowie Kiebitz, Bekassine, Waldwasserläufer, Tüpfelsumpfhuhn, Raubwürger und Wasserralle haben hier ihr Brutgebiet. Vom Aussterben bedrohte Falterarten wie die Torfmooreule, Haworths Moorwieseneule, Moorbläuling, Blaues Ordensband, Gelbbraune Rindeneule, Heidekräuterrasen-Erdeule sowie stark gefährdete Libellenarten wie Speer-Azurjungfer, Kleine Moosjungfer und Hochmoor-Mosaikjungfer kommen im Gebiet vor.

Ziel ist die Erhaltung und naturnahe Entwicklung der Abtorfungsbereiche zu Übergangs- und Hochmoorflächen einschließlich aller Entwicklungsstadien als Lebensraum typischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für die bereits vorkommenden bodenbrütenden Vogelarten. Zu diesem Zweck haben die Sicherung des Wasserstandes sowie die Vermeidung von Nährstoffeinträgen oberste Priorität. Verschiedene Entwicklungsstadien, einschließlich natürlicher Zerfallsstadien von Moorwald, sollen gefördert und erhalten werden.

Weiterhin dient die Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten Grünlandflächen in Teilbereichen des Schutzgebietes als Teillebensraum für Wiesenvögel, Greifvögel und typischen Insekten. Zu diesem Zweck sollen die Grünlandflächen zu feuchten, nährstoffarmen, möglichst artenreichen Wiesen und Weiden und zurzeit intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen nach Möglichkeit zu extensiv genutzten Grünlandflächen entwickelt werden.

Zuständig ist der Landkreis Heidekreis als untere Naturschutzbehörde.

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Lührsbockeler Moor   Bildrechte: Landkreis Heidekreis
Lührsbockeler Moor (Foto: Heidekreis / S. Stelse-Heine)
Lührsbockeler Moor   Bildrechte: Landkreis Heidekreis
Lührsbockeler Moor (Foto: Heidekreis / S. Stelse-Heine)
Lührsbockeler Moor   Bildrechte: Landkreis Heidekreis
Lührsbockeler Moor (Foto: Heidekreis / S. Stelse-Heine)
NSG  

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

Naturschutzgebiet "Lührsbockeler Moor"

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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