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Naturschutzgebiet "Wedeholz"

Kennzeichen: NSG LÜ 348


Das Gebiet dient dem Erhalt und der Entwicklung eines Waldgebietes mit Eichen- und Buchenwaldbeständen mit allen Altersstadien, einem hohen Anteil an Höhlenbäumen sowie liegendem und stehendem Totholz.

Es hat eine hohe Bedeutung als Lebens- und Fortpflanzungsstätte für 13 besonders geschützte und in ihrem Bestand gefährdete Fledermausarten. Insbesondere sollen die Fledermausarten Bechsteinfledermaus, die stark an den Wald gebunden ist, und das Große Mausohr, das die Waldgebiete als Jagdrevier nutzt, durch die Unterschutzstellung in ihren Populationen geschützt werden. Bei beiden handelt es sich um Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie.

Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 255 "Wedeholz".

Zuständig sind der Landkreis Verden und der Landkreis Rotenburg (Wümme) als untere Naturschutzbehörden.

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Foto aus dem Naturschutzgebiet Wedeholz   Bildrechte: Landkreis Verden
Naturschutzgebiet Wedeholz
Foto aus dem Naturschutzgebiet Wedeholz   Bildrechte: Landkreis Verden
Naturschutzgebiet Wedeholz
Übersichtskärtchen zum Naturschutzgebiet Wedeholz   Bildrechte: NLWKN

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

Naturschutzgebiet "Wedeholz"

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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