Naturschutzgebiet "Schwaneburger Moor-Nord"
Kennzeichen: NSG WE 184
Das 137 ha große Schutzgebiet bewahrt nach der Abtorfung einen größeren, unkultiviert gebliebenen Teil des ehemals scheinbar grenzenlosen Ostermoores. Es soll damit Pflanzen und Tieren des Hochmoores und der Hochmoorrandbereiche ebenso ein Überleben ermöglichen wie den auf den angrenzenden Grünländern brütenden Vogelarten wie Brachvogel oder Bekassine.
Zuständig ist der Landkreis Cloppenburg als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Schwaneburger Moor-Nord"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover