Naturschutzgebiet "Nordenholzer Moor"
Kennzeichen: NSG WE 232
Das 78 ha große Schutzgebiet sichert den Ausschnitt eines typischen Geestrandmoores als Überrest des Bockholzberger Moores. Während in den Kernbereichen des Moores Birkenbruch und Pfeifengras-Birkenmoorwälder mit kleinräumigen Besenheide- und Pfeifengras-Moordegenerationsstadien vorherrschen und ein Teilbereich durch ein naturnah zu entwickelndes Abbaugewässer beherrscht wird, sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen durch den Wechsel von artenreichen Wiesen bzw. mageren Nassweiden sowie Feuchtgrünland und intensiver genutztem Grünland geprägt.
Zuständig ist der Landkreis Oldenburg als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Naturschutzgebiet "Nordenholzer Moor"
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover