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Erteilte Genehmigungen

Öffentliche Zugänglichmachung


Um die Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern oder das Risiko zu minimieren, sind umfassende, direkt gültige Handels- und Besitzverbote erlassen worden. Für bestimmte Tätigkeiten (z. B.: Forschung an invasiven Arten, wissenschaftliche Herstellung und medizinische Verwendung von Produkten die aus invasiven Arten hervorgegangen sind) ist es möglich, Genehmigungen zu beantragen

Gemäß Artikel 8 Abs. 7 auch in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO) machen die Mitgliedsstaaten die Angaben zu erteilten Genehmigungen im Internet zugänglich. Dabei ist die Bekanntgabe folgender Angaben erforderlich: Artname, Anzahl oder Volumen der Exemplare, Zweck der Genehmigung und Code der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code). Diese Aufgabe ist durch § 3 Absatz 1 Nr. 19 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (ZustVO Naturschutz) in Niedersachsen dem NLWKN übertragen worden.

Weitere Informationen zur Beantragung einer Genehmigung finden Sie hier.


Aktuell erteilte Genehmigungen für invasive Arten in Niedersachsen

Art Anzahl / Volumen
Zweck
KN-Code
Datum
2019
Ailanthus altissima
(Götterbaum)
bis zu 1.000 Samen
bis zu 100 juvenile Pflanzen
bis zu 10 größere Pflanzen
(bis 2 m Wuchshöhe)
Forschung
ex 0602 90 48
ex 1209 99 99 (Samen)
29.11.2019
2024
Xenopus laevis
(Afrikanischer Krallenfrosch)
maximal 750 Frösche Forschung ex 0106 90 00 28.07.2024
Xenopus laevis
(Afrikanischer Krallenfrosch)
maximal 90 Frösche Forschung ex 0106 90 00 06.08.2024
Xenopus laevis
(Afrikanischer Krallenfrosch)
maximal 200 Frösche
Forschung
ex 0106 90 00

30.08.2024
Xenopus laevis
(Afrikanischer Krallenfrosch)
maximal 102 Frösche
Forschung
ex 0106 90 00

20.09.2024
Bildrechte: R. Kerpa / blickwinkel.de
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