Erteilte Genehmigungen
Öffentliche Zugänglichmachung
Um die Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern oder das Risiko zu minimieren, sind umfassende, direkt gültige Handels- und Besitzverbote erlassen worden. Für bestimmte Tätigkeiten (z. B.: Forschung an invasiven Arten, wissenschaftliche Herstellung und medizinische Verwendung von Produkten die aus invasiven Arten hervorgegangen sind) ist es möglich, Genehmigungen zu beantragen
Gemäß Artikel 8 Abs. 7 auch in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO) machen die Mitgliedsstaaten die Angaben zu erteilten Genehmigungen im Internet zugänglich. Dabei ist die Bekanntgabe folgender Angaben erforderlich: Artname, Anzahl oder Volumen der Exemplare, Zweck der Genehmigung und Code der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code). Diese Aufgabe ist durch § 3 Absatz 1 Nr. 19 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (ZustVO Naturschutz) in Niedersachsen dem NLWKN übertragen worden.
Weitere Informationen zur Beantragung einer Genehmigung finden Sie hier.
Aktuell erteilte Genehmigungen für invasive Arten in Niedersachsen
Art | Anzahl / Volumen |
Zweck |
KN-Code |
Datum |
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2019 |
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Ailanthus altissima (Götterbaum) |
bis zu 1.000 Samen bis zu 100 juvenile Pflanzen bis zu 10 größere Pflanzen (bis 2 m Wuchshöhe) |
Forschung |
ex 0602 90 48 ex 1209 99 99 (Samen) |
29.11.2019 |
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2024 |
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Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) |
maximal 750 Frösche | Forschung | ex 0106 90 00 | 28.07.2024 | |
Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) |
maximal 90 Frösche | Forschung | ex 0106 90 00 | 06.08.2024 | |
Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) |
maximal 200 Frösche |
Forschung |
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30.08.2024 | |
Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) |
maximal 102 Frösche |
Forschung |
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20.09.2024 | |