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Das Ems-Sperrwerk - eine Chronologie der Ereignisse

Zeitlicher Planungs-, Verfahrens- und Bauablauf


03.03.1997 Bildung des Projektteams "Bau eines Emssperrwerks" bei der Bezirksregierung
Weser-Ems und Erteilung des Planungsauftrages

21.03.1997 Scopingtermin in Warsingsfehn (1. öffentliche Vorstellung der Planung)

09.05.1997 Vorlage der Machbarkeitsstudie zur Errichtung des Sperrwerks mit einem
Kostenrahmen von 353 Mio. DM

08.07.1997 Beschluss der Landesregierung zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

15.08.1997 Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

05.09.1997-
06.10.1997 Öffentliche Auslegung der Pläne

15.12.1997-
05.02.1998 Erörterungstermin an insgesamt 15 Tagen in der Nordseehalle in Emden

26.01.1998 Das Projektteam wird infolge der Verwaltungsreform in den Nds. Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft und Küstenschutz eingegliedert

19.03.1998 Auftrag zum Bau des Sperrwerks an die ARGE EMSSPERRWERK

14.08.1998 Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung mit Anordnung der sofortigen
Vollziehung für das Sperrwerk nur mit seiner Sturmflutschutzfunktion

26.08.1998 -
08.09.1998 Auslegung des Beschlusses

09.09.1998 -
08.10.1998 Klagefrist innerhalb eines Monats nach Zustellung

14.09.1998 Baubeginn des Sperrwerks mit Baustelleneinrichtung

17.09.1998 1. Rammschlag im Bereich der Norduferwand stromab von Gandersum

25.11.1998 Baustopp durch das Verwaltungsgericht Oldenburg

07.05.1999 Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung für das Gesamtvorhaben

22.07.1999 Planergänzungsbeschluss mit Anordnung des Sofortvollzuges

26.10.1999 Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu den Eilanträgen von Gegnern:
"Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt."

27.10.1999 Bekanntgabe des Beschlusses durch das Verwaltungsgericht;
die Arbeit auf der Baustelle geht weiter

30.06.2001 Ürsprünglich vorgesehene Fertigstellung des Sperrwerks

April 2002 Insolvenz des Ph. Holzmann-Konzerns,
die verbleibenden Firmen übernehmen den Anteil Holzmanns

16.05.2001 Urteil des Verwaltungsgerichtes im Hauptverfahren mit Abweisung der Klage des
B.U.N.D.

07.09.2001 Antrag von Gegnern auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht
Lüneburg und Zulassung der Berufung

19.03.2002 Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auf Zulassung der Berufung gegen
das Urteil vom 16.052001

06.09.2002 Feierliche Inbetriebsetzung des Sperrwerks durch Bundeskanzler Gerhard Schröder
und Ministerpräsident Sigmar Gabriel

03.11.2002 Probestau und gleichzeitige Inbetriebnahme des Sperrwerks

04.11.2002 Planergänzungsbeschluss mit Anordnung des Sofortvollzuges für den Betriebsplan

02.12.2004 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verkündet, dass das
Sperrwerk sowohl mit dem deutschen als auch dem europäischen Umweltrecht
vereinbar ist und weist somit die Berufung des BUND vom 07.09.2001 ab.

Dez. 2005 Das Bundesverwaltungsgericht lässt die Revision gegen das Urteil des
Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zu.

05.12.06 Das juristische Verfahren endet mit einem Vergleich: Der BUND-Landesverband zieht
daraufhin seine Klage gegen den NLWKN zurück. Mit dem Vergleich ist der
Planfeststellungsbeschluss für das Ems-Sperrwerk rechtskräftig.

Generalanzeiger Westrhauderfehn  
General Anzeiger Westrhauderfehn vom 31.März 1954  
Emssperrwerk

Emssperrwerk

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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