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EU-Vogelschutzgebiet V26 Drawehn

DE2931-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Drawehn“ erstreckt sich im östlichen Niedersachsen als breites Band aus 17 Teilgebieten vom Rand der Elbniederung bei Hitzacker entlang eines hügeligen Höhenzugs nach Süden. Als Teil der Osthannoverschen Endmoräne wurde der Drawehn von den Gletschern und Schmelzwassern der Saale-Kaltzeit geformt und ist durch sandige, trockene Böden gekennzeichnet.

Die Landschaft des Drawehn weist mit zahlreichen bewaldeten Kuppen einen hohen Waldanteil auf. Typisch sind lichte Kiefern-, Misch- und Buchenwälder mit einzelnen Altholzinseln. Im Vogelschutzgebiet ist der hohe Waldanteil nur teilweise repräsentiert, da sich die Gebietsauswahl vorrangig auf die vielfältigen Waldrandbereiche konzentriert. Dadurch ergibt sich jedoch ein hoher Anteil an Grenzlinien zwischen Wäldern, strukturreichen Ackerflächen, Säumen und Ortsrändern.

Rund um den Hohen Mechtin, der höchsten Erhebung des Wendlands, befindet sich die größte Teilfläche des Vogelschutzgebietes. Sie umfasst als einzige eine größere Waldfläche. Die Kuppe des Hohen Mechtins ist kleinflächig in einen historischen Laubwaldbestand eingebettet, der wiederum überwiegend von ausgedehnten Kiefernforsten umgeben ist.

Das Schutzgebiet ist ein herausragendes Brutareal für Vogelarten abwechslungsreicher, trocken-warmer Kulturlandschaften. Es ist eines der wichtigsten Brutgebiete von Ortolan und Heidelerche in Niedersachsen. Beide Arten bevorzugen strukturreiche Halboffenlandschaften und brüten vorrangig im subkontinental geprägten östlichen Niedersachsen entlang von Säumen und Gehölzreihen bzw. an lichten Waldrändern.

Als typische Art lichter Kiefernwälder mit hohem Altholzanteil kommt vor allem im Teilgebiet Hoher Mechtin zudem der Raufußkauz in bedeutender Anzahl vor. Der Drawehn stellt neben der Lüneburger Heide, der Aller-Niederung, dem Weserbergland und dem Harz einen Verbreitungsschwerpunkt des Raufußkauzes dar. Wichtig für die Art sind alte Schwarzspechthöhlen als Brutplätze sowie ein enger Wechsel zwischen offenen Lichtungen für die Jagd und deckungsreichen Tageseinständen.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern in kleinen Teilen auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf den oben verlinkten Webseiten der FFH-Gebiete 074 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ und 075 „Landgraben- und Dummeniederung“.


Raufußkauz - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: M. Varesvuo / blickwinkel.de
Raufußkauz - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Ortolan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Ortolan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Heidelerche - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Heidelerche - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V26   Bildrechte: L. Wellmann
Gebietsteil „Hoher Mechtin“
V26   Bildrechte: L. Wellmann
Mischwald, „Hoher Mechtin“
V26   Bildrechte: L.Wellmann
Waldrandstruktur „Hoher Mechtin“
V26  

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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