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EU-Vogelschutzgebiet V42 Steinhuder Meer

DE3521-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Steinhuder Meer“ umfasst mit dem gleichnamigen Gewässer im Naturraum Hannoversche Moorgeest den größten, natürlich entstandenen Binnensee Niedersachsens. Das flache Gewässer wird überwiegend durch Grundwasser gespeist und besitzt großflächige Verlandungszonen mit ausgedehnten Röhrichtbeständen. In den Randbereichen finden sich Feuchtgrünland und Erlenbrüche auf Niedermoorböden sowie degenerierte bzw. abgetorfte Hochmoorreste mit natürlichem Gehölzaufwuchs. Das Gebiet erfüllt wichtige Vernetzungsfunktionen zu anderen naheliegenden Vogelschutzgebieten wie V39 „Dümmer“, V40 „Diepholzer Moorniederung“ und V43 „Wesertalaue bei Landesbergen“.

Das Steinhuder Meer ist ein bedeutendes Brutgebiet für röhrichtbewohnende Vogelarten wie Wasserralle, Schilfrohrsänger und Tüpfelsumpfhuhn. Auch die feuchten Grünländer im Westen (Meerbruchwiesen) mit Wasserblänken und nassen Brachen sind ein wichtiger Anziehungspunkt. Insbesondere für die Wiesenbrüter Wachtelkönig und Bekassine sowie für Enten, wie z. B. Knäk- und Schnatterente. Fisch- und Seeadler brüten ebenfalls im Gebiet. Darüber hinaus sind die Randbereiche des Sees ein herausragendes Brutgebiet für Vogelarten strukturreicher ungestörter Waldareale, wie Rot- und Schwarzmilan, sowie für Arten strukturreicher Halboffenlandschaften, wie die Nachtschwalbe, die auch als Ziegenmelker bekannt ist.

Für zahlreiche Wat- und Wasservögel wie z. B. Haubentaucher, Kormoran, Zwerg- und Gänsesäger, Möwen, Enten und Gänse ist das Steinuder Meer ein wichtiges Rastgebiet.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt bedeutend, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 094 „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“.


Wasserralle - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: M. Varesvuo / blickwinkel.de
Wasserralle - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Zwergsäger - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Zwergsäger - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Schwarzmilan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Schwarzmilan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
Erlenbruchwald im Uferbereich des Steinhuder Meers
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
Hohe Wasserstände in den Meerbruchswiesen
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
Angelegtes Gewässer in den Meerbruchswiesen
V42   Bildrechte: H. van't Hull
Moorheide am Ostufer
V42  
 

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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