EU-Vogelschutzgebiet V43 Wesertalaue bei Landesbergen
DE3420-401
Zuständige Naturschutzbehörde(n): |
Landkreis Nienburg (Weser) |
Fläche: | 579 ha |
Standarddatenbogen / Vollständige Gebietsdaten: |
- letzte an EU-Kommission übermittelte Fassung - aktualisierte Fassung - bisher nicht an EU-Kommission übermittelt - Legende zu Standarddatenbogen / vollständigen Gebietsdaten |
Link zur Karte: |
Kartenausschnitt Umweltkarte Niedersachsen |
Überschneidung mit FFH-Gebiet: |
289 Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg |
--> Sicherung, Erhaltungsziele, Management (Dokumente nicht vollständig barrierefrei) |
Das EU-Vogelschutzgebiet „Wesertalaue bei Landesbergen“ besteht aus zwei etwa 6 km voneinander entfernt liegenden Teilgebieten in der Mittelweseraue bei Landesbergen und Stolzenau.
Der nördliche Bereich besteht aus einem Abschnitt der gestauten Weser sowie der Wellier Schleife, einem Altarm, an den zwei kleine ehemalige Kiesteiche angrenzen. Der Altarm liegt zwischen Ackerflächen und ist von einem schmalen Saum aus Röhrichten, Hochstaudenfluren und Gehölzen umgeben.
Der südliche Teil setzt sich aus mehreren größeren Bodenabbaugewässern zusammen. Die Gewässer sind teilweise untereinander verbunden und haben Anschluss an die Weser. Der Kiesabbau ist im Vogelschutzgebiet beendet. Lediglich zwei Verarbeitungswerke für das angrenzend weiterhin abgebaute Material befinden sich im Gebiet.
Das Gebiet erfüllt wichtige Vernetzungsfunktionen zu weiteren naheliegenden Vogelschutzgebieten wie V42 „Steinhuder Meer“, V39 „Dümmer“ und V40 „Diepholzer Moorniederung“.
Auf Inseln in den Abbaugewässern im südlichen Teilgebiet gab es ein in Niedersachsen seltenes Brutvorkommen der Schwarzkopfmöwe, die dort jedoch im Zuge der natürlichen Sukzession nach Beendigung der Abbautätigkeiten mit dem Aufkommen von Gebüschen und Bäumen keinen geeigneten Lebensraum mehr fand. In den Baumbeständen entlang des Altarms im nördlichen Bereich brütet der Kormoran. Zeitweilig handelte es sich um die größte niedersächsische binnenländische Kolonie des Kormorans. Das Gebiet ist auch als Rast- und Schlafplatz neben dem Kormoran ebenso für den Gänsesäger von Bedeutung. Singschwäne nutzen die Flächen vor allem in strengen Wintern zum Überwintern, Weißstörche sind regelmäßige Nahrungsgäste.
Das EU-Vogelschutzgebiet überschneidet sich mit dem FFH-Gebiet 289 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“ und dient somit nicht nur dem Schutz der Vogelwelt, sondern auch Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie.
Sicherung des Gebietes
Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:
Erhaltungsziele des Gebietes
Management des Gebietes
Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten
(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)
- Weisstorch (pdf) - Download (PDF, 0,22 MB)
- Rohrweihe (pdf) - Download (PDF, 0,34 MB)
- Schwarzkopfmöwe (pdf) - Download (PDF, 0,43 MB)
- Braunkehlchen (pdf) - Download (PDF, 0,50 MB)
- Nordische Gänse und Schwäne (pdf) - Download (PDF, 0,60 MB)
- Enten, Säger und Taucher der Binnengewässer (pdf) - Download (PDF, 0,68 MB)
- Meeresenten (pdf) - Download (PDF, 0,47 MB)
- Limikolen des Wattenmeeres (pdf) - Download (PDF, 0,62 MB)
- Limikolen des Binnenlandes (pdf) - Download (PDF, 0,60 MB)
- Möwen und Seeschwalben (pdf) - Download (PDF, 0,55 MB)
Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne
Hier finden Sie weitere Informationen zu Natura 2000.
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover