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EU-Vogelschutzgebiet V48 Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg

DE3630-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg" besteht aus mehreren naturnahen Mischwaldbereichen, die zwischen den beiden Großstädten ein nahezu geschlossenes Band bilden. Das Umfeld ist daher neben landwirtschaftlich genutzten Flächen teilweise auch durch Siedlungen geprägt. Flächenmäßig dominieren im Gebiet auf den überwiegend stau- oder grundwasserbeeinflussten Böden feuchte Eichen-Hainbuchenwälder, deren Verbreitung in Niedersachsen durch historische Waldnutzungsformen begünstigt wurde: Regelmäßige Holzentnahme förderte die austriebsstarke Hainbuche gegenüber der Rotbuche; Eichen wurden als Mastbäume und wertvolle Bauholzlieferanten bewusst im Wald belassen. Daneben kommen auch großflächige Buchenwälder im Gebiet vor.

Das Waldgebiet ist Lebensraum für Vogelgemeinschaften alt- und totholzreicher Laubwälder, zu denen insbesondere die wertbestimmenden Spechtarten Mittelspecht, Schwarzspecht und Grauspecht gehören.

Für die landes- und bundesweit bedeutsame Brutpopulation des Mittelspechtes stellen die strukturreichen Alteichenbestände einen hochwertigen Lebensraum dar. Die Art ist zur Nahrungssuche auf grobborkige Bäume angewiesen, wie sie in den alten Eichenbeständen vorkommen. Der Mittelspecht sucht die Bäume ab und stochert mit seinem im Vergleich zum Buntspecht schmächtigeren Schnabel in der Borke nach Insekten.

Der Schwarzspecht besiedelt ausgedehnte, geschlossene Wälder. Insbesondere der hohe Altholzanteil der Buchenbestände ermöglicht es der Art, ihre großen Bruthöhlen bevorzugt in ausreichend breite, astfreie Stämme mit freiem Anflug zu zimmern.

Im Vergleich zum Schwarzspecht, der auch holzbewohnende Insekten frisst, ernährt sich der Grauspecht noch ausgeprägter von Ameisen und Ameisenlarven. Der Grauspecht hält sich häufig am Boden um vermodernde Baumstümpfe an sonnigen Waldlichtungen und strukturreichen Waldrändern auf, da dort vermehrt Ameisennester zu finden sind. Das Vogelschutzgebiet stellt eines der nördlichsten zusammenhängenden Vorkommen des Grauspechts in Niedersachsen dar.

Auch der Rotmilan ist für das Vogelschutzgebiet wertbestimmend. Die Art brütet hier in lichten Laubwaldbeständen. Die angrenzende Offen- und Halboffenlandschaft dient dem Rotmilan als Nahrungsraum für die Jagd nach Kleinsäugern und Vögeln.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf den oben verlinkten Webseiten der FFH-Gebiete 101 „Eichen-Hainbuchenwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg" und 102 „Beienroder Holz".


Schwarzspecht - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Schwarzspecht - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Rotmilan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Rotmilan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Mittelspecht - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Mittelspecht - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
Eiche mit Spechtfraßspuren
V48   Bildrechte: Alnus
LRT 9160 - Feuchte Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder
V48   Bildrechte: Alnus
Buchenwald
V48   Bildrechte: Alnus
LRT 9130 - Waldmeister-Buchenwald
V48   Bildrechte: Alnus
Extensiv genutzte Feuchtwiese
Waldwiese mit strukturiertem Waldrand   Bildrechte: H.-J. Zietz
Waldwiese mit strukturiertem Waldrand
V48  

Erhaltungsziele des Gebietes

(Erhaltungsziele Stadt Wolfsburg und Landkreis Helmstedt werden noch erstellt.)

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne
(Maßnahmen-/Managementpläne Stadt Wolfsburg und Landkreis Helmstedt werden noch erstellt.)

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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