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EU-Vogelschutzgebiet V61 Voslapper Groden-Süd

DE2414-431


Das EU-Vogelschutzgebiet „Voslapper Groden-Süd“ liegt in einem Gebiet nordöstlich des Wilhelmshavener Stadtteils Voslapp, das in den 1970er Jahren durch Eindeichung und Aufspülung dem Meer abgerungen wurde. Derart neu gewonnene Landstriche werden im örtlichen Sprachgebrauch als Groden bezeichnet, in anderen Regionen der Nordseeküste finden sich hingegen auch die Begriffe Koog oder Polder. Die Eindeichung hatte zum Ziel, Industriegrundstücke zu schaffen, wovon heute noch eine benachbarte Raffinerie zeugt.

Das Gebiet des heutigen Vogelschutzgebietes verblieb jedoch ungenutzt und es entwickelte sich stattdessen ein naturnahes Mosaik aus Feuchtbiotopen mit vielfältig strukturierten Schilfröhrichten, Sumpfgebieten, Feuchtwiesen, Kleingewässern und insbesondere durch Weiden dominierten Gebüschen mit Übergängen zu Waldstandorten. Vergleichbar hochwertige Vogellebensräume finden sich auch im nördlichen Abschnitt des Voslapper Groden im EU-Vogelschutzgebiet V62. Um 2010 wurde das Gelände des Jade-Weser-Ports im vorgelagerten Wattbereich der Innenjade aufgespült.

Der südliche Voslapper Groden ist ein wichtiges Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Vogelarten ausgedehnter, durchfluteter Röhrichte wie Tüpfelsumpfhuhn und Wasserralle. Weitere wertbestimmende Arten sind Rohrdommel, Rohrschwirl, Schilfrohrsänger und Blaukehlchen. Für die im Schilf perfekt getarnte Rohrdommel ist das Gebiet einer der wichtigsten Brutplätze in Niedersachsen. Auch für das Blaukehlchen sind die Flächen von landesweiter Bedeutung.

Weitere Informationen zum Voslapper Groden finden Sie hier.


Tüpfelsumpfhuhn - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: A. Audevard / blickwinkel.de
Tüpfelsumpfhuhn - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Rohrdommel - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: A. Trunk / blickwinkel.de
Rohrdommel - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Blaukehlchen - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Blaukehlchen - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V61   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
V61   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
V61   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
V61  
 

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgendes Schutzgebiet gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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