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EU-Vogelschutzgebiet V62 Voslapper Groden-Nord

DE2314-431


Das EU-Vogelschutzgebiet „Voslapper Groden-Nord“ liegt in einem Gebiet nördlich des Wilhelmshavener Stadtteils Voslapp, das in den 1970er Jahren durch Eindeichung und Aufspülung dem Meer abgerungen wurde. Derart neu gewonnene Landstriche werden im örtlichen Sprachgebrauch als Groden bezeichnet, in anderen Regionen der Nordseeküste finden sich hingegen auch die Begriffe Koog oder Polder. Die Eindeichung hatte zum Ziel, Industriegrundstücke zu schaffen, wovon heute noch eine benachbarte Raffinerie zeugt.

Das Gebiet des heutigen Vogelschutzgebietes verblieb jedoch ungenutzt und es entwickelte sich stattdessen in ein naturnahes Mosaik aus Feuchtbiotopen mit vielfältig strukturierten Schilfröhrichten, Sumpfgebieten, Feuchtwiesen, Kleingewässern und insbesondere durch Weiden dominierten Gebüschen. Vergleichbar hochwertige Vogellebensräume finden sich auch im südlichen Abschnitt des Voslapper Groden im EU-Vogelschutzgebiet V61.

Der nördliche Voslapper Groden ist ein wichtiges Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Vogelarten ausgedehnter, durchfluteter Röhrichte wie Tüpfelsumpfhuhn und Wasserralle. Weitere wertbestimmende Arten sind Rohrdommel, Rohrschwirl, Schilfrohrsänger und Blaukehlchen. Für die im Schilf perfekt getarnte Rohrdommel ist das Gebiet einer der wichtigsten Brutplätze in Niedersachsen. Auch für das Blaukehlchen und den Schilfrohrsänger sind die Flächen von hoher Bedeutung.

Weitere Informationen zum Voslapper Groden finden Sie hier.

Rohrdommel - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: A. Trunk / blickwinkel.de
Rohrdommel - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Wasserralle - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: M. Varesvuo / blickwinkel.de
Wasserralle - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Blaukehlchen - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Blaukehlchen - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V62   Bildrechte: H.-J. Zietz
Röhricht nach einer Entkusselungsmaßnahme
V62   Bildrechte: H.-J. Zietz
V62   Bildrechte: H.-J. Zietz
V62  
 

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgendes Schutzgebiet gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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