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EU-Vogelschutzgebiet V29 Landgraben- und Dummeniederung

DE3032-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Landgraben- und Dummeniederung“ liegt in Ostniedersachsen im kontinental geprägten Wendland und umfasst die vielfältige Niederungslandschaft mit feuchten Grünländern und Wäldern um Dumme und Landgraben. Das Natura 2000-Gebiet liegt am Grünen Band. Es setzt sich über die Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt als eigenständiges EU-Vogelschutzgebiet fort.

Die stellenweise vermoorten Niederungen sind großflächig kultiviert und von Acker- und vor allem Grünlandwirtschaft geprägt. Zusammen mit zahlreichen Hecken, Feldgehölzen und Wäldern sowie Flüssen und Bächen ergibt sich eine strukturreiche Halboffenlandschaft, die historisch bedingt durch die Lage an der ehemaligen innerdeutschen Grenze weitgehend unzerschnitten ist.

Schwerpunktmäßig im Westen des Vogelschutzgebiets finden sich in den Auen der dort naturnah verlaufenden Fließgewässer Komplexe aus extensiv genutzten Feucht- und Nasswiesen, Sümpfen mit Röhrichten und Hochstauden sowie Auen- und Bruchwäldern. Insbesondere in den Waldgebieten Gain, Luckauer Holz und Blütlinger Holz werden die Erlen- und Eschenwälder auch durch feuchte Eichen- und Hainbuchenwälder ergänzt.

Zu den wertbestimmenden Vogelarten zählen typische Bewohner offener und halboffener Landschaften wie Schafstelze, Sperbergrasmücke und Neuntöter. Die trocken-warmen Einflüsse des ostniedersächsischen Kontinentalklimas begünstigen das Vorkommen des Ortolans. Der Ortolan brütet mit ausgeprägter Standorttreue in sandgeprägten Getreidefeldern strukturreicher Kulturlandschaften an Waldrändern und Gehölzreihen, die als Nahrungsraum und als Singwarten genutzt werden. Elemente wie Brachen und artenreiche Weg- und Bachsäume, die heute vielfach aus der Landschaft verschwunden sind, finden sich in der Landgraben- und Dummeniederung noch in großer Zahl. Sie stellen einen landesweit bedeutsamen Lebensraum für das Braunkehlchen dar.

Auch Vögel mit großen Raumansprüchen wie Rotmilan, Seeadler und Kranich brüten wertbestimmend im Vogelschutzgebiet. Vor allem Seeadler und Kranich profitieren von störungsarmen Flächen der großen Laub- bzw. Bruchwälder. Das offene Feuchtgrünland der Niederung ist ein wichtiges Nahrungshabitat für den Weißstorch. Die Art kommt im Gebiet sowohl als Brutvogel als auch als Nahrungsgast vor.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 075 „Landgraben- und Dummeniederung“.


Seeadler - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Seeadler - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Ortolan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Ortolan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Braunkehlchen - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Braunkehlchen - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Gain - Erlenbruch   Bildrechte: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Gain - Erlenbruch
Gain - Rundweg   Bildrechte: NLWKN
Gain - Rundweg
Gain - Rundweg   Bildrechte: NLWKN
Gain - Rundweg
Salzfloragebiet bei Schreyahn - Brache mit Kaliabraumresten   Bildrechte: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Salzfloragebiet bei Schreyahn - Brache mit Kaliabraumresten
Luckauer Holz   Bildrechte: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Luckauer Holz
Lüchower Landgrabenniederung   Bildrechte: NLWKN
Lüchower Landgrabenniederung
V29  

Erhaltungsziele des Gebietes

(Erhaltungsziele Niedersächsische Landesforsten werden noch erstellt.)

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Maßnahmen-/Managementplan Niedersächsische Landesforsten wird noch erstellt.)

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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