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EU-Vogelschutzgebiet V68 Sollingvorland

DE4022-431


Das EU-Vogelschutzgebiet „Sollingvorland“ umfasst einen weiträumigen Ausschnitt des Weser-Leineberglandes nördlich des Sollings. Die Region zwischen Bodenwerder, Stadtoldendorf und Holzminden zeichnet sich vor allem durch einen hohen Anteil an Feld-Wald-Grenzlinien und eine insbesondere durch das bewegte Relief hervorgerufene Strukturvielfalt aus. Charakteristisch sind dabei bewaldete Bergkuppen und landwirtschaftlich genutzte Täler und Ebenen. Insbesondere in den steileren Hangbereichen und in den Bachauen ist auch Grünland prägend. Darüber hinaus ist die Landschaft häufig durch Strukturelemente wie Hecken, Ufergehölze, Felsbiotope und alte Streuobstbestände reich gegliedert.

Das Gebiet besitzt daher eine hohe Bedeutung für Vogelarten der strukturreichen Kulturlandschaften des Berglandes. Besonders hervorzuheben ist der Rotmilan, der hier eines seiner Dichtezentren in Niedersachsen hat. Die Art brütet in lichten Laubwaldbeständen und Gehölzen, die Offen- und Halboffenlandschaft dient dem Rotmilan als Nahrungsraum für die Jagd v. a. nach Kleinsäugern.

Das Areal stellt zudem einen wichtigen Verbreitungsschwerpunkt für den Uhu dar. Der nachtaktive Beutegreifer brütet im Gebiet überwiegend in Steinbrüchen sowie teilweise auch an natürlichen Felsen.

Auch für den Neuntöter stellt das Gebiet einen landesweit bedeutsamen Schwerpunktraum dar. Besonders die durch Hecken strukturierten und extensiv genutzten Grünlandgebiete der steilen Hanglagen sind ideale Lebensräume, so dass zuletzt ein Bestand von über 220 Brutpaaren ermittelt wurde. Ein typisches Verhalten des Neuntöters ist die Anlage von Vorräten in Heckensträuchern, wo er Beutetiere wie Käfer, Heuschrecken und kleine Mäuse auf Dornen aufspießt.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf den oben verlinkten Webseiten der FFH-Gebiete 114 „Ith“, 125 „Burgberg, Heinsener Klippen, Rühler Schweiz“, 126 „Holzberg bei Stadtoldendorf, Heukenberg“ sowie 391 „Lenne“.


Uhu - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Uhu - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Neuntöter - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Neuntöter - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Rotmilan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Rotmilan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V68   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Rühler Schweiz
V68   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Heinsener Klippen
V68   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Burgberg
V68   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Burgberg
V68   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Weinberg bei Holenberg
V68   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Weinberg bei Rühle
V68  

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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