NLWKN Niedersachsen klar Logo

FFH-Gebiet 265 Stillgewässer bei Kluse

EU-Nr.: DE-3010-331


Das FFH-Gebiet „Stillgewässer bei Kluse“ liegt nördlich von Lathen im Naturraum Hunte-Leda-Moorniederung und gehört zum unvollendeten Ems-Seitenkanal Gleesen-Papenburg.

Die bereits gegrabenen Kanalabschnitte haben sich teilweise, insbesondere im FFH-Gebiet, zu wertvollen Biotopen entwickelt. Sie entsprechen dem Lebensraumtyp der nur mäßig nährstoffreichen Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsenvegetation. Hier finden sich einige botanische Besonderheiten wie das streng geschützte Froschkraut. Auch die stark gefährdeten Pflanzenarten Strandling und Pillenfarn wachsen in den Uferbereichen der Gewässer. Diese sind außerdem von Bedeutung für den Biber. In verlandeten Teilen der Gewässer sind kleinflächige Übergangs- und Schwingrasenmoore entstanden.

LRT 3130 - Nährstoffarmes bis mäßig nährstoffreiches Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsenvegetation   Bildrechte: H.-J. Zietz
LRT 3130 - Nährstoffarmes bis mäßig nährstoffreiches Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsenvegetation
Wertvolles Stillgewässer südlich Wippinger Straße   Bildrechte: H.-J. Zietz
Wertvolles Stillgewässer südlich Wippinger Straße
Wertvolles Stillgewässer südlich Wippinger Straße   Bildrechte: H.-J. Zietz
Wertvolles Stillgewässer - Lebensraum des Froschkrauts
Froschkraut (Luronium natans) - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Täuber
Froschkraut (Luronium natans) - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH-Gebiet 265 Stillgewässer bei Kluse   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln