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FFH-Gebiet 271 Hachetal

EU-Nr.: DE-3018-331


Das FFH-Gebiet „Hachetal“ umfasst die Aue der Hache zwischen Bensen im Süden und Syke im Norden sowie die unteren Abschnitte einiger ihrer Nebenbäche. Die Hache entspringt zwischen Engeln und Affinghausen im Naturraum Syker Geest, den sie in vorwiegend nördlicher Richtung durchfließt, um nördlich von Weyhe in die Ochtum zu münden.

Obwohl die Hache über weite Strecken begradigt ist, zeichnet sie sich doch durch relativ naturnahe Strukturen mit verschiedenen Wasserpflanzen aus und entspricht daher im gesamten Gebiet dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Sie ist unter anderem ein geeigneter Lebensraum für das besonders geschützte Bachneunauge. Die Ufer werden von strukturreichen Röhrichten, artenreichen feuchten Hochstaudenfluren oder Erlenbeständen gesäumt. In teils kleineren, teils auch ausgedehnten Beständen finden sich in der Bachniederung Auenwälder mit Erlen und Eschen, Quell- und Bruchwälder. Kleinflächig wachsen, im Übergang der Aue zu den zumeist von Sandlöss geprägten Böden der Geest, Hainsimsen-Buchenwälder und bodensaure Eichenwälder mit Stieleiche. In der vielfältigen Aue der Hache findet unter anderem der Fischotter geeignete Lebensräume.

LRT 3260 - Hache bei Fuldenriede als Fließgewässer mit flutender Wasservegetation   Bildrechte: H.-J. Zietz
LRT 3260 - Hache bei Fuldenriede als Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation   Bildrechte: H.-J. Zietz
LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide   Bildrechte: H.-J. Zietz
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide
LRT 9110 - Hainsimsen-Buchenwald auf höheren Geeststandorten   Bildrechte: H.-J. Zietz
LRT 9110 - Hainsimsen-Buchenwald auf höheren Geeststandorten
Bachneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Bachneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
Fischotter - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: I. Schulz / blickwinkel.de
Fischotter - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH 271   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmen-/Managementpläne

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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