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FFH-Gebiet 301 Entenfang Boye und Bruchbach

EU-Nr.: DE-3226-331


Das FFH-Gebiet „Entenfang Boye und Bruchbach“ liegt nordwestlich von Celle und erstreckt sich in der Niederung der Örtze von Eversen im Norden bis ins Aller-Urstromtal im Süden. Zum Gebiet gehören der teils begradigte, teils naturnahe Bruchbach sowie die von ihm durchflossene Teichlandschaft des Entenfangs Boye. Der Bruchbach, unterhalb des Entenfangs als Grobebach bezeichnet, mündet bei Boye in die Aller, die hier als FFH-Gebiet 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ ausgewiesen ist.

Der Entenfang Boye ist ein altes, bereits Ende des 17. Jahrhundert aus einem natürlichen, flachen Stillgewässer entwickeltes Teichgebiet. Heute entsprechen die von einem breiten Verlandungsgürtel aus Schilfröhricht umgebenden Teiche dem Lebensraumtyp der mäßig nährstoffreichen Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsenvegetation. Auf nur flach überstauten, partiell trockenfallenden Teichböden wachsen einige sehr selten Pflanzenarten wie der Pillenfarn und der Flutende Sellerie. Nordöstlich der Teiche haben sich Niedermoorböden entwickelt, auf welchen Moorwälder und kleinflächige Übergangs- und Schwingrasenmoore ausgebildet sind.

Der Bruchbach, über weite Strecken von einem schmalen Saum aus Hochstaudenfluren oder Erlen und Eschen begleitet, entspricht oberhalb des Teichgebiets dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Er ist, auch durch seine Anbindung an das Fließgewässernetz der Aller, ein wichtiger Lebensraum für einige europaweit bedeutsame Fischarten wie die Groppe und den Steinbeißer. Auch Schlammpeitzger und Bachneunauge kommen in dem gewässerreichen Gebiet vor, welches außerdem ein geeigneter Lebensraum für den Fischotter ist.


Zudem liegt das FFH-Gebiet in der Kulisse des IP-LIFE - Projektes "Atlantische Sandlandschaften".

LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenflur an abgelassenen Teich   Bildrechte: BMS-Umweltplanung
LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenflur an abgelassenem Teich
Fischotter - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: I. Schulz / blickwinkel.de
Fischotter - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
LRT 3130 - Strandlingsgesellschaft - nördlicher Teichabschnitt   Bildrechte: Funcke
LRT 3130 - Strandlingsgesellschaft - nördlicher Teichabschnitt
LRT 3130 - Nährstoffarmes bis nährstoffreiches Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsenvegetation   Bildrechte: Funcke
LRT 3130 - Nährstoffarmes bis nährstoffreiches Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsenvegetation
LRT 91D0 - Moorwald   Bildrechte: BMS-Umweltplanung
LRT 91D0 - Moorwald
LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation und angrenzendem LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche und Weide   Bildrechte: BMS-Umweltplanung
LRT 3260 - Fließgewässer mit flutender Wasservegetation und angrenzendem LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche und Weide
FFH 301   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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