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FFH-Gebiet 307 Pottebruch und Umgebung

EU-Nr.: DE-3411-331


Das FFH-Gebiet „Pottebruch und Umgebung“ liegt westlich von Fürstenau und damit westlich des Endmoränenbogens der Ankumer Höhe. In zwei Teilgebieten umfasst das Gebiet insbesondere wertvolle Feuchtbiotope wie schmale Bachläufe sowie Feucht- und Bruchwälder. Es wird dem Naturraum Plantlünner Sandebene zugeordnet.

Die südlichen Gebietsteile werden von zwei kleinen Waldgebieten eingenommen, die unter anderem der Bechsteinfledermaus geeignete Lebensräume bieten. Der Pottebruch, welcher sich an das Stadtgebiet von Fürstenau anschließt, wird von schmalen Bachläufen durchzogen. Seine feuchten Sandböden werden vor allem von alten bodensauren Eichenwäldern bestanden, die teils in feuchte Eichen-Hainbuchenwälder, kleinflächig auch in Erlen-Eschen-Auenwälder übergehen. Auf trockeneren Standorten wachsen naturnahe Buchenwälder, in welchen die atlantisch verbreitete Stechpalme in der Strauchschicht vorkommt. Größere Bestände strukturreicher Auenwälder und nährstoffreicher Bruchwälder finden sich am Reetbach im Südwesten. Ein in die Laubwälder eingebettetes und nur mäßig nährstoffreiches Stillgewässer ergänzt die Habitatvielfalt des Gebiets.

Parallel zu den kleinen, von landwirtschaftlichen Flächen umgebenen Waldgebieten verläuft der Fürstenauer Mühlenbach, welcher ein wertvoller Lebensraum für verschiedene, europaweit bedeutsame Tierarten der Fließgewässer ist. So finden sich hier neben dem Bachneunauge auch Steinbeißer und Groppe, zwei vorwiegend am Grund naturnaher Fließgewässer lebende Kleinfische.

LRT 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche   Bildrechte: H.-J. Zietz
LRT 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche
Pottebruch und Umgebung   Bildrechte: H.-J. Zietz
LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenflur   Bildrechte: H.-J. Zietz
LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenflur
Pottebruch und Umgebung   Bildrechte: H.-J. Zietz
Lebensraum für Steinbeißer und Bachneunauge
Bechsteinfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Bechsteinfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Steinbeißer - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Steinbeißer - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
FFH 307   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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