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FFH-Gebiet 335 Mausohr-Wochenstubengebiet Osnabrücker Raum

EU-Nr.: DE-3614-331


Das FFH-Gebiet „Mausohr-Wochenstubengebiet Osnabrücker Raum“ umfasst die Kirchen der Ortschaften Engter und Belm, die am Nord- bzw. Südhang des Wiehengebirges nord- bzw. nordöstlich von Osnabrück liegen. Auch durch die Nähe zu geeigneten Jagdrevieren, zum Beispiel im FFH-Gebiet 448 „Mausohr-Jagdgebiet Belm“ oder im FFH-Gebiet 446 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“, sind die Dachböden der Kirchen von besonderer Bedeutung als Sommer- und Wochenstubenquartier des Großen Mausohrs, einer streng geschützten Fledermausart.

Die Weibchen des Großen Mausohrs ziehen ihren Nachwuchs in kleineren oder größeren Kolonien auf, die aus unter hundert bis zu mehreren tausend Tieren bestehen können. Hierfür sind sie auf geräumige, warme und störungsarme Orte angewiesen. Das Große Mausohr profitierte lange von den vom Menschen geschaffenen Gebäuden. Erst in jüngerer Vergangenheit veränderten sich Bauweise und Ansprüche des Menschen, sodass heute viele Gebäude für Fledermäuse nicht mehr zugänglich sind. Die Erhaltung der noch bestehenden Quartiere ist für die Populationen des Großen Mausohrs von besonderer Relevanz, sodass das Schutzgebiet einen wertvollen Beitrag für den nachhaltigen Schutz dieser gefährdeten Säugetierart leistet.

Kirche in Engter mit Wochenstubenquartier des Großen Mausohrs   Bildrechte: Engter, CC BY-SA 4.0 creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons
Kirche in Engter mit Wochenstubenquartier des Großen Mausohrs
Kirche in Belm mit Wochenstubenquartier des Großen Mausohrs   Bildrechte: Basotxerri, CC BY-SA 4.0 creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons
Kirche in Belm mit Wochenstubenquartier des Großen Mausohrs
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH 335   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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