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FFH-Gebiet 356 Mausohr-Wochenstubengebiet bei Polle

EU-Nr.: DE-4022-331


Das FFH-Gebiet „Mausohr-Wochenstube bei Polle“ umfasst die Dachböden zweier Kirchen in den in einer Weserschleife gelegenen Orten Brevörde und Grave im Weserengtal von Bodenwerder.

Während die Kirche in Grave ein bedeutendes Sommer- und Wochenstubenquartier des Großen Mausohrs ist, wird die in Brevörde nur sporadisch und von wenigen Tieren genutzt. Beide Orte sind aber, auch durch die Nähe zu weiteren Wochenstubenquartieren und geeigneten Jagdrevieren, bedeutsam für den Schutz und Erhalt dieser gefährdeten Fledermausart.
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Mausohr-Wochenstube   Bildrechte: S. Meier
Mausohr-Wochenstube in Brevörde
FFH 356   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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