Bildrechte: Europäische Union
FFH-Gebiet 356 Mausohr-Wochenstubengebiet bei Polle
EU-Nr.: DE-4022-331
Zuständige Naturschutzbehörde(n): |
Holzminden (LK) |
Fläche: |
0,05 ha |
Standarddatenbogen / Vollständige Gebietsdaten: |
- letzte an EU-Kommission übermittelte Fassung - aktualisierte Fassung - bisher nicht an EU-Kommission übermittelt - Legende zu Standarddatenbogen / vollständigen Gebietsdaten |
Link zur Karte: | Kartenausschnitt Umweltkarte Niedersachsen |
--> Sicherung, Erhaltungsziele, Management (Dokumente nicht vollständig barrierefrei) |
Das FFH-Gebiet „Mausohr-Wochenstube bei Polle“ umfasst die Dachböden zweier Kirchen in den in einer Weserschleife gelegenen Orten Brevörde und Grave im Weserengtal von Bodenwerder.
Während die Kirche in Grave ein bedeutendes Sommer- und Wochenstubenquartier des Großen Mausohrs ist, wird die in Brevörde nur sporadisch und von wenigen Tieren genutzt. Beide Orte sind aber, auch durch die Nähe zu weiteren Wochenstubenquartieren und geeigneten Jagdrevieren, bedeutsam für den Schutz und Erhalt dieser gefährdeten Fledermausart.Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Sicherung des Gebietes
Das Gebiet ist durch § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert:
Erhaltungsziele des Gebietes
Management des Gebietes
Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten
(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)
Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne
(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000
Hier finden Sie weitere Informationen zu Natura 2000.
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover