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FFH-Gebiet 360 Oberer Feldbergstollen im Deister

EU-Nr.: DE-3723-331


Das FFH-Gebiet „Oberer Feldbergstollen im Deister“ umfasst einen ehemaligen Bergwerkstollen im Höhenzug des überwiegend bewaldeten Deisters. Dieser erstreckt sich zwischen den Ortschaften Bad Nenndorf im Nordwesten und Springe im Südosten im Naturraum des Calenberger Berglands.

Durch das Vorkommen von Kohle wurde der Deister schon früh bergbaulich genutzt. Heute sind die alten Bergbaustollen, die an vielen Stellen im Deister zu finden sind, potentielle Quartiere für verschiedene Fledermausarten. Der Obere Feldbergstollen mit seinem ganzjährig feuchten, kühlen, aber frostfreiem Mikroklima ist als Winterquartier für einige streng geschützte Fledermausarten von besonderer Bedeutung. So konnten im Gebiet neben dem Großen Mausohr auch die Teich- und die Bechsteinfledermaus nachgewiesen werden.

Bechsteinfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Bechsteinfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Teichfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Teichfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Teils eingestürztes Mundloch des Oberen Feldbergstollens   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Teils eingestürztes Mundloch des Oberen Feldbergstollens
FFH 360   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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