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FFH-Gebiet 377 Hallerbruch

EU-Nr.: DE-3823-331


Das FFH-Gebiet „Hallerbruch“ umfasst ein durch eine Kreisstraße zerschnittenes Waldgebiet am Nordrand des Kleinen Deisters südöstlich von Springe. Durch den Hallerbruch fließen mehrere kleine Bachläufe, die nördlich des Gebiets in die Haller münden. Der für den Naturraum Calenberger Lössbörde charakteristische Lösslehm ist im Gebiet durch hoch anstehendes Grundwasser beeinflusst. Auf den feuchten Böden des Hallerbruchs bestimmen daher insbesondere strukturreiche Eichen-Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzbestand das Landschaftsbild. An einigen Stellen gehen sie in Waldmeister-Buchenwälder über.

Die Wälder des Hallerbruchs unterlagen früher einer Hute- und Mittelwaldnutzung, die sich heute noch in einem hohen Eichenanteil zeigt. Die typischen Hutewaldstrukturen mit mächtigen, breitkronigen Stieleichen finden sich rudimentär noch in den Wildgehegen des Wisentgeheges Springe im östlichen Gebietsteil. Die alten Laubgehölze des Tierparks und der umgebenden Eichen-Hainbuchenwälder beherbergen Populationen des streng geschützten Eremiten. Diese Käferart ist in ihrem Vorkommen an alte, höhlenreiche Baumbestände gebunden, welche in der heutigen Kulturlandschaft nur noch selten zu finden sind.

Die naturnahen Wälder werden überdies von verschiedenen Fledermausarten wie dem Großen Mausohr und der Bechsteinfledermaus als Lebensraum angenommen. Zur Nahrungssuche durchstreifen auch Wildkatzen die strukturreichen Waldgebiete des Hallerbruchs.

LRT 9160 - Feuchte Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder   Bildrechte: H.-J. Zietz
LRT 9160 - Feuchte Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder
Starkes Totholz verbleibt im Gebiet und bietet vielfältige Lebensräume.   Bildrechte: H.-J. Zietz
Starkes Totholz verbleibt im Gebiet und bietet vielfältige Lebensräume.
"Wisentgehege" mit lichtem Hutewald und starkem Totholz   Bildrechte: O. v. Drachenfels
"Wisentgehege" mit lichtem Hutewald und starkem Totholz
LRT 9130 - Waldmeister-Buchenwald mit rund 300 Jahre alten Uraltbuchen   Bildrechte: O. v. Drachenfels
LRT 9130 - Waldmeister-Buchenwald mit rund 300 Jahre alten Uraltbuchen
Eremit (Osmoderma eremita) - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: H. Bellmann / F. Hecker / blickwinkel.de
Eremit (Osmoderma eremita) - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Bechsteinfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Bechsteinfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH 377   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgendes Schutzgebiete und im Bereich des Wiesentgeheges durch § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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