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FFH-Gebiet 386 Grabensystem Großes Bruch

EU-Nr.: DE-3930-331


Das FFH-Gebiet „Grabensystem Großes Bruch“ umfasst ein Netz aus mehreren zur Entwässerung angelegten Gräben und begradigten Bachläufen im Großen Bruch – einer ehemals stark vermoorten Talniederung im Nördlichen Harzvorland südöstlich von Wolfenbüttel in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Die langsam strömenden bis stehenden Wasserläufe im Gebiet sind vorwiegend sauerstoffarm und nährstoffreich. Dies begünstigt das Wachstum verschiedener Wasserpflanzen und damit einhergehend die Ausbildung einer aus nur mäßig zersetztem organischem Material bestehenden Schlammschicht. Hier finden unter anderem die streng geschützten Fischarten Schlammpeitzger und Bitterling geeignete Lebensbedingungen. Der am Gewässergrund lebende Schlammpeitzger sucht Verstecke und Nahrung in feinblättrigen Wasserpflanzenbeständen und in der Schlammschicht. Der kleine Bitterling stellt ähnliche Ansprüche an seinen Lebensraum. Er ist aber zusätzlich auf die Vorkommen von Süßwassermuscheln angewiesen, in deren Kiemenräume er seine Eier ablegt. Ursprünglich insbesondere in der Auenlandschaft großer Flussläufe, zum Beispiel in Altarmen und Flutrinnen, vertreten, kommen diese Arten heute oftmals nur noch in Ersatzhabitaten wie in Gräben oder Teichen vor. So sind die ehemals zur Entwässerung angelegten Gräben im Gebiet, die einst zur Degradation der Feuchtlebensräume des Großen Bruchs führten, heute ein wichtiges Ersatzbiotop für andere Lebensgemeinschaften, deren primäre Lebensräume durch menschliche Einflussnahme an vielen Stellen beeinträchtigt oder zerstört sind.

Bitterling - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Bitterling - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
Schlammpeitzger - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Schlammpeitzger - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Großes Bruch östlich von Mattierzoll   Bildrechte: Landkreis Wolfenbüttel
Langsam fließendes Gewässer - Lebensraum des Schlammpeitzgers
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Großes Bruch östlich von Mattierzoll   Bildrechte: Landkreis Wolfenbüttel
An das Gewässer angrenzende Grünlandbereiche
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Großes Bruch östlich von Mattierzoll   Bildrechte: Landkreis Wolfenbüttel
Eingetiefter Grabenlauf und artenarme Ufervegetation östlich von Mattierzoll
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Großes Bruch östlich von Mattierzoll   Bildrechte: Landkreis Wolfenbüttel
Grabenabschnitt trockengefallen
FFH-Gebiet 386 Grabensystem Großes Bruch  
FFH-Gebiet 386 Grabensystem Großes Bruch

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne
(Maßnahmen-/Managementplan Landkreis Helmstedt wird noch erstellt.)

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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