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FFH-Gebiet 418 Ohreaue

EU-Nr.: DE-3230-331


Das FFH-Gebiet „Ohreaue“ umfasst den Bach- bzw. kleinen Flusslauf der Ohre, die im Gebiet überwiegend auf der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fließt, sowie einige artenreiche Auenhabitate und wird zum größten Teil dem Naturraum Ostheide zugeordnet.

Die über weite Strecken sanft mäandrierende, teilweise aber auch stärker begradigte Ohre entspricht in Teilen dem Lebensraumtyp der naturnahen Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Das Quellgebiet der Ohre bei Ohrdorf ist durch eine Sandlössauflage geprägt. Hier wachsen in kleineren Beständen alte bodensaure Eichenwälder mit Stieleiche. Im weiteren Verlauf ist die an die Ohre grenzende Landschaft vor allem von Grün- und Ackerland geprägt. Als schmaler Saum sind am Fließgewässer in einigen Bereichen feuchte Hochstaudenfluren ausgebildet; auch die Erlen und Eschen der Auenwälder sind flussbegleitend zu finden.

Zum FFH-Gebiet gehört überdies ein kleines Waldgebiet südlich von Brome, in welchem alte bodensaure Eichenwälder, feuchte Eichen- und Hainbuchenwälder, Auenwälder sowie Hainsimsen-Buchenwälder wertvolle Habitate für verschiedene Tier- und Pflanzenarten darstellen. Die Ohre mit ihrer teils naturnah strukturierten Aue ist ein geeigneter Lebensraum und Wanderkorridor für den streng geschützten Biber sowie den ebenfalls streng geschützten Fischotter.

LRT 3260 - Ohre als Fließgewässer mit flutender Wasservegetaion und sandigem Bodensubstrat   Bildrechte: alw
LRT 3260 - Ohre als Fließgewässer mit flutender Wasservegetaion und sandigem Bodensubstrat
LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenflur mit Blut-Weiderich (Lythrum salicaria) und Wasserdost (Eupatorium cannabinum)   Bildrechte: alw
LRT 6430 - Feuchte Hochstaudenflur mit Blut-Weiderich (Lythrum salicaria) und Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
LRT 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche   Bildrechte: alw
LRT 9190 - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide   Bildrechte: alw
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide
Entwicklungsarbeit des Bibers - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: LK Gifhorn
Entwicklungsarbeit des Bibers - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Fischotter - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: I. Schulz / blickwinkel.de
Fischotter - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH-Gebiet 418 Ohreaue   Bildrechte: NLWKN
FFH-Gebiet 418 Ohreaue

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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