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FFH-Gebiet 432 Osteschleifen zwischen Kranenburg und Nieder-Ochtenhausen

EU-Nr.: DE-2320-332


Das FFH-Gebiet „Osteschleifen zwischen Kranenburg und Nieder-Ochtenhausen“ umfasst drei Abschnitte der Oste, eines linken Nebenflusses der Elbe. Die Oste entspringt südlich von Tostedt am Nordwestrand der Lüneburger Heide und fließt zunächst in einem weiten Bogen in nordwestliche Richtung. Ab Bremervörde richtet sich der Flusslauf nach Norden aus, um dann östlich von Otterndorf in die Unterelbe einzumünden. Die zum Gebiet gehörenden Flussschleifen mit den angrenzenden, zwischen den Deichen liegenden Feuchtbiotopen befinden sich nördlich von Bremervörde in den Naturräumen Hamme-Oste-Niederung und Zevener Geest.

Das Gebiet dient insbesondere dem Schutz und Erhalt von Fluss- und Meerneunauge. Beide Arten sind durch die starken Fließgewässerregulierungen selten geworden und daher europaweit geschützt. Als anadrome Tiere sind diese Neunaugen auf durchgängige Fließgewässer angewiesen: Die erwachsenen, sich parasitisch im Meer ernährenden Tiere treten zur Eiablage die Wanderung in Bäche und Flüsse an. Nachdem die Larven, sogenannte Querder, einige Jahre im Süßwasser gelebt haben, kehren sie wieder zurück ins Meer. Die im Gebiet liegenden Abschnitte der Oste werden von Fluss- und Meerneunauge auf dem Weg zu geeigneten Laichhabitaten in Mittel- und Oberlauf der Oste und bei der Wanderung der Jungtiere zum Meer durchquert. Stromaufwärts liegt das für den Schutz der Neunaugen ebenfalls bedeutsame FFH-Gebiet 030 „Oste mit Nebenbächen“.
Foto aus dem Naturschutzgebiet Osteschleife Hundswiesen   Bildrechte: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Oste bei Nieder Ochtenhausen
Foto aus dem Naturschutzgebiet Osteschleife Hundswiesen   Bildrechte: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hundswiese im südlichen Teilabschnitt des FFH-Gebiets 432 „Osteschleifen zwischen Kranenburg und Nieder-Ochtenhausen“
Foto aus dem Naturschutzgebiet Osteschleife Hundswiesen   Bildrechte: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Schilf-Röhricht an der Oste
Meerneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Meerneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
Flussneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Flussneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
FFH-Gebiet 432 Osteschleifen zwischen Kranenburg und Nieder-Ochtenhausen   Bildrechte: NLWKN
FFH-Gebiet 432 Osteschleifen zwischen Kranenburg und Nieder-Ochtenhausen

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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