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FFH-Gebiet 442 Lichtenmoor

EU-Nr.: DE-3221-331


Das FFH-Gebiet „Lichtenmoor“ liegt nordöstlich von Nienburg und umfasst den nördlichen Teil des gleichnamigen, heute durch Torfabbau und Entwässerung großflächig degradierten Hochmoors im Naturraum Aller-Talsandebene.

Im Gebiet kommen insbesondere im westlichen Teil Flächen noch renaturierungsfähiger, degradierter Hochmoore vor, in welchen sich zwischen verbreiteten Pflanzenarten auch seltenere, hochmoortypische Arten erhalten oder wieder etabliert haben. In einigen Bereichen haben sich sekundäre Moorwälder entwickelt, in welchen Moor-Birken und Wald-Kiefern lichte Bestände ausbilden. Torfmoosreiche Übergangs- und Schwingrasenmoore haben sich in vielen der ehemaligen Handtorfstiche ausgebildet. Teils sind in diesen Torfstichen noch offene Wasserflächen zu finden, die dem Lebensraumtyp der dystrophen, das heißt nährstoffarmen, durch Huminsäuren bräunlich gefärbten Stillgewässer entsprechen.

Auf stärker degradierten, zumeist trockenen, teils auch feuchten Böden wachsen Zwergstrauchheiden. Das Gebiet mit seinem kleinflächigen Mosaik aus Biotopen des Offenlands und lichten, strukturreichen Wäldern wird von dem Großen Mausohr, einer streng geschützten Fledermausart, als Jagdrevier genutzt.

Das Lichtenmoor   Bildrechte: O. Schwarzer
Das Lichtenmoor
LRT 7120 - Renaturierungsfähige, degradierte Hochmoore   Bildrechte: O. Schwarzer
LRT 7120 - Renaturierungsfähige, degradierte Hochmoore
LRT 91D0 - Moorwald   Bildrechte: O. Schwarzer
LRT 91D0 - Moorwald
LRT 7140 - Übergangs- und Schwingrasenmoore   Bildrechte: O. Schwarzer
LRT 7140 - Übergangs- und Schwingrasenmoore
LRT 3160 - Dystrophes Stillgewässer in einem alten Handtorfstich   Bildrechte: O. Schwarzer
LRT 3160 - Dystrophes Stillgewässer in einem alten Handtorfstich
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH-Gebiet 442 Lichtenmoor  
FFH-Gebiet 442 Lichtenmoor

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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