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Neu gemeldetes FFH-Gebiet 162 Amphibienbiotope in den Bückebergen, noch nicht von der Kommission angenommen

EU-Nr.: DE-3721-331


Das FFH-Gebiet „Amphibienbiotope in den Bückebergen“ umfasst den ehemaligen Sandsteinbruch Liekwegen am Nordhang, eine aufgelassene Tongrube in Borstel unterhalb des Südhangs sowie einen heute weitgehend stillgelegten Militärbereich in Kammlage des bewaldeten Bückeberges bei Obernkirchen im Calenberger Bergland. Die drei Gebietsteile stellen für Amphibien bedeutende Lebensräume dar.

Besonders die streng geschützte Gelbbauchunke, die am Bückeberg ihre nördliche Verbreitungsgrenze erreicht, findet in den vom Menschen stark veränderten Gebieten wertvolle Ersatzhabitate. Die selten gewordenen primären Lebensräume dieser auf der Unterseite auffällig gefärbten Unke liegen schwerpunktmäßig in den Auenbereichen von unregulierten Fließgewässern – wo sich durch dynamische Prozesse immer wieder geeignete temporäre Kleinstgewässer bilden.

Die Rohbodenflächen der alten Gruben sind mit Kleingewässern durchsetzt, die sich in den Fahrspuren der Maschinen des früheren Abbaus gebildet haben. Nach den Abbautätigkeiten wurden weitere Gewässer in flachen Mulden für den Artenschutz angelegt. Um eine ausreichende Besonnung zu gewährleisten, werden aufkommende Gehölze durch kontinuierliche Pflege zurückgedrängt. Auf diese Weise werden die natürlichen Lebensräume der Gelbbauchunke nachgebildet.

Waldlichtungen und Pfützen an Forstwegen und insbesondere der ungestörte Bereich des ehemaligen Militärgeländes bilden Trittsteinbiotope, die einen wichtigen Austausch innerhalb der Population der Gelbbauchunken ermöglichen.

Die vielfältigen Laichgewässer des größten niedersächsischen Vorkommensgebiet der Gelbbauchunke sind eingebettet in einen strukturreichen Komplex aus Grünland, Gehölzen, Wäldern und Hochstaudenfluren, von dem auch weitere Arten, wie Kammmolch, Kreuzkröte und Feuersalamander profitieren.

HA 212   Bildrechte: B. Scheel
Beweidung im Steinbruch Liekwegen
HA 213   Bildrechte: B. Scheel
Pflege- und Entwicklungsmaßnahme
Kammmolch - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: W. Rolfes / blickwinkel.de
Kammmolch - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Gelbbauchunke - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Gelbbauchunke - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
HA 212   Bildrechte: B. Scheel
Gelbbauchunke
FFH 162   Bildrechte: NLWKN

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)


Die Schutzgebietssicherung, die Erhaltungsziele sowie die gebietsspezifische Maßnahmenplanung werden für das neu gemeldete Gebiet noch erarbeitet.
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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