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FFH-Gebiet 224 Schönebecker Aue

EU-Nr.: DE-2718-331


Das FFH-Gebiet „Schönebecker Aue“ umfasst den Oberlauf der Schönebecker Aue sowie Abschnitte kleinerer Nebenbäche zwischen Heilshorn und Stendorf westlich von Osterholz-Scharmbeck. Die Schönebecker Aue, ein kleiner Geestbach, entspringt auf einer höher gelegenen Geestplatte der Wesermünder Geest und fließt, der zur Weserniederung abfallenden Geländeoberfläche folgend, nach Südwesten, um in Bremen-Vegesack in die Weser zu münden.

Das Bachtal der Schönebecker Aue wird im Gebiet neben Grünland insbesondere von naturnahen Erlen- und Eschenwäldern auf grund- und stauwasserbeeinflussten Böden geprägt. In einigen Bereichen gehen sie in feuchte Eichen-Hainbuchenwälder über. Die Laubwälder feuchter bis nasser, teilweise quelliger Standorte sind auch aufgrund ihres partiell hohen Anteils an Alt- und Totholz wertvolle Habitate. Kleine Vorkommen von Buchenwäldern verschiedener Ausprägungen finden sich schwerpunktmäßig am Rand der Bachniederung.

Die Schönebecker Aue ist als Laichgewässer für die besonders geschützten Arten Fluss- und Bachneunauge von besonderer Bedeutung.
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide   Bildrechte: H.-J. Zietz
Schönebecker Aue mit LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide   Bildrechte: H.-J. Zietz
Schönebecker Aue mit LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide   Bildrechte: H.-J. Zietz
LRT 91E0 - Auenwälder mit Erle, Esche, Weide
Bachneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Bachneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
Flussneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Flussneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
Teichfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Teichfledermaus - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH 224   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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