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FFH-Gebiet 452 Höhlengebiet im Kleinen Deister

EU-Nr.: DE-3823-332


Das FFH-Gebiet „Höhlengebiet im Kleinen Deister“ umfasst einen Nordosthang im Kleinen Deister am Rande des Calenberger Berglands südlich von Springe. In den im Gebiet vorherrschenden Laubwäldern stellt ein etwa zwei Kilometer langer Steilhang mit Kalksteinklippen und zahlreichen Nischen und Höhlen ein besonderes Habitat für einige Tier- und Pflanzenarten dar. Insbesondere Fledermäuse profitieren von den dunklen, kühlen, nicht touristisch erschlossenen Höhlen. So kommt im Gebiet unter anderem das streng geschützte Große Mausohr vor.

Auf den Kalkfelsen ist zum Teil eine artenreiche Felsspaltenvegetation ausgebildet. Verschiedene Moose, Flechten und Farne finden hier geeignete Standortbedingungen. Unterhalb der Klippen wachsen auf den aus Kalken des Jura gebildeten Böden naturnahe Waldmeister-Buchenwälder. Sie gehen an den steilen Hängen in kleinere Hang- und Schluchtwälder über, in welchen in der Baumschicht Edellaubhölzer wie der Bergahorn dominieren. Kleine Kalktuffquellen ergänzen die strukturreichen Wälder und schaffen wertvolle Feuchtlebensräume, von denen beispielsweise Libellenarten wie die Gestreifte Quelljungfer profitieren. Auch die Wildkatze und der Feuersalamander finden in den nordostexponierten und daher schattigen Laubwäldern rund um die Kalksteinklippen geeignete Habitate.
LRT 8210 - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation   Bildrechte: O. v. Drachenfels
LRT 8210 - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
LRT 9180 - Schlucht- und Hangmischwald mit Hirschzunge (Asplenium scolopendrium)   Bildrechte: O. v. Drachenfels
LRT 9180 - Schlucht- und Hangmischwald mit Hirschzunge (Asplenium scolopendrium)
Fledermaus-Winterquartier - LRT 8310 - Nicht touristisch erschlossene Höhle   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Fledermaus-Winterquartier - LRT 8310 - Nicht touristisch erschlossene Höhle
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Wildkatze - eine streng geschützte Art (Anhang IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: J. Bohdal / naturfoto.cz
Wildkatze - eine streng geschützte Art (Anhang IV der FFH-Richtlinie)
Gestreifte Quelljungfer (Cordulegaster bidentata)   Bildrechte: G.-M. Heinze
Gestreifte Quelljungfer (Cordulegaster bidentata)
FFH-Gebiet 452 Höhlengebiet im Kleinen Deister  
FFH-Gebiet 452 Höhlengebiet im Kleinen Deister

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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