Was macht der NLWKN?
Der Fledermausschutz im NLWKN ist im Aufgabenbereich Artenschutz angesiedelt. Vielfältige Aufgaben im Bereich Datenmanagement und Beratung liegen in der Zuständigkeit dieses Aufgabenbereichs.
Koordination der landesweiten Fledermauserfassungen und FFH-Bericht
Fachliche Beratung zum Thema Fledermausschutz
Koordination der ehrenamtlichen Fledermaus-Regionalbetreuer und -betreuerinnen
Koordination und Finanzierung von Artenhilfsmaßnahmen und dringlichen Sofortmaßnahmen
Erteilen von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen nach § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
Koordination der landesweiten Fledermauserfassungen und FFH-Bericht
Fledermausschutz ist ohne möglichst genaue Angaben über Vorkommen und Bestandsentwicklung der jeweiligen Arten nicht möglich. Eine wesentliche Aufgabe des NLWKN ist es daher, Fledermäuse zu erfassen. Diese Kartierungen werden zum einen in Form von Aufträgen an geeignete Kartierbüros vergeben. Die erstellten Gutachten, beispielsweise aus dem FFH-Stichprobenmonitoring, werden dann durch den NLWKN geprüft und abgenommen. Zum anderen erhält der NLWKN insbesondere auch durch ehrenamtliche Erfassungen aus Quartierzählungen von Wochenstuben und Winterquartieren wertvolle Daten. Generell fungiert der NLWKN im Rahmen des niedersächsischen Tierarten-Erfassungsprogramms als Daten-Sammelstelle.
Alle niedersächsischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet. Zudem befinden sich vier dieser Arten, wie beispielsweise das Große Mausohr, ebenfalls im Anhang II der FFH-Richtlinie. Aus diesem Grund hat der NLWNK die Aufgabe, alle sechs Jahre die vorhandenen Daten aufzubereiten, zu bewerten und einen niedersächsischen Beitrag zum nationalen FFH-Bericht zu liefern. Dieser wird mit den Berichten der anderen Bundesländer letztendlich an die EU weitergeleitet.
Fachliche Beratung zum Thema Fledermausschutz
Neben der Datenakquise übernimmt der NLWKN auf Anfragen des Umweltministeriums oder der unteren Naturschutzbehörden vor allem die fachliche Beratung zum Thema Fledermausschutz. Unter anderem gilt es dabei die Gefährdung von Fledermäusen bei landkreisübergreifenden Planungsvorhaben abzuschätzen, zu bewerten und Vermeidungsmöglichkeiten zu finden oder die oben genannten Behörden und weitere Akteure bei ganz speziellen artenschutzfachlichen Fragen, Problemstellungen oder Konfliktsituationen zu beraten.
Auch bei der Erstellung von Zielkonzepten und Maßnahmen im Rahmen von Managementplänen für FFH-Gebiete ist der NLWKN beratend tätig. Des Weiteren berät der NLWKN Bürgerinnen und Bürger, kooperiert mit den Ökologischen Stationen und unterstützt Landes- und Bundesprojekte wie beispielsweise das Bundesprojekt Biologische Vielfalt „Mopsfledermaus – auf gute Nachbarschaft“
Koordination der ehrenamtlichen Fledermaus-Regionalbetreuer und -betreuerinnen
Eine besonders wichtige Aufgabe ist die enge Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Fledermaus-Regionalbetreuern und -betreuerinnen. Der NLWKN ernennt diese und steht im ständigen fachlichen Austausch mit ihnen. Zudem ist er Ansprechpartner für Fragen, Kritik und Anregungen und organisiert und leitet gemeinsam mit der Niedersächsischen Naturschutzakademie die Fachtagung für alle Fledermaus-Regionalbetreuer und -betreuerinnen in Niedersachsen. Um Ehrenamtliche zu schulen und weiterzubilden, organisiert und leitet der NLWKN Weiterbildungskurse im Bereich Fledermausschutz.
Koordination und Finanzierung von Artenhilfsmaßnahmen und dringlichen Sofortmaßnahmen
Um den Erhaltungszustand von Fledermäusen zu verbessern, werden Schutzmaßnahmen für die jeweilige Art koordiniert und finanziert. Im Rahmen der Landesprioritätenliste, welche aus Projektvorschlägen zum Fledermausschutz von Landkreisen und kreisfreien Städten besteht, bewertet, priorisiert und finanziert der NLWKN jährlich Artenschutzprojekte. In akuten Fällen, in denen kurzfristig Sicherungs- oder Optimierungsmaßnahmen zum Erhalt oder zur Akzeptanzsteigerung der Eigentümer von Quartieren erforderlich sind, koordiniert und finanziert der NLWKN diese Maßnahmen, sofern der Erhalt/Schutz des Quartiers von herausragender Bedeutung für die Art oder für das im funktionalem Zusammenhang stehende FFH-Gebiet ist.
Der NLWKN stellt nicht nur die niedersächsischen Daten für den nationalen FFH-Bericht zusammen, sondern verfasst auch regelmäßig den niedersächsischen Beitrag zum nationalen EUROBATS-Bericht. Zudem werden in diesem Zusammenhang weitere Zuarbeiten geleistet. Hier ist beispielsweise die Aktualisierung der nationalen Datenbanken zu den bedeutenden unterirdischen und oberirdischen Quartieren zu nennen.
Erteilen von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen nach § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
Jede Handlung, die zu einer Beunruhigung, Beeinträchtigung oder gar Zerstörung einer geschützten Fledermausart führt, ist nach dem Bundesgesetz für Naturschutz (BNatSchG) verboten.
Eine Befreiung kann auf Antrag gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen, einschließlich sozialen oder wirtschaftlichen, Interesses notwendig ist (z. B. durch die Mitarbeit bei dem Niedersächsischen Tierarten-Erfassungsprogramm). Sofern mehrere Landkreise betroffen sind, ist der NLWKN für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zuständig, bei Betroffenheit nur eines Landkreises die jeweilige untere Naturschutzbehörde.
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